Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 20.02.2026 vor den WhatsApp-Gruppen „Tethys Investment Alliance 771“ und „Tethys Investment Alliance-S62“, den Webseiten „tethys-alliance(.)de“ und „tethys-uberblick(.)com“ sowie den Apps „QVTCoinese“ und „QVTCoinese Pro“, die angeblich von Mitarbeitern von dem in Baku, Boston und Dubai ansässigen Unternehmen Tethys Investment Management LLC betrieben werden.
Gezielte Akquise über What’s App
In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die betreffenden Apps Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der Tethys Investment Management LLC, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder seinen Mitarbeitern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.
Ablauf der Betrugsmasche
Aus vergleichbaren Sachverhalten ist folgender beispielhafter Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt:
• In sozialen Netzwerken werden Werbeanzeigen veröffentlicht, in denen etwa kostenfreie Aktientipps oder Schulungen zum Börsenhandel in Aussicht gestellt werden. Geworben wird dabei sowohl mit bekannten Wirtschaftsexperten als auch mit angeblich lizenzierten Institutionen. Interessierte Anlegerinnen und Anleger sollen anschließend über den Messengerdienst WhatsApp Kontakt aufnehmen und einer dortigen Gruppe beitreten.
• Innerhalb dieser WhatsApp-Gruppen vermittelt ein vermeintlicher Finanzexperte – häufig begleitet von einer Assistenz – Wissen zu Geldanlage-Themen. In Form von Seminaren oder Unterrichtseinheiten werden zunächst angeblich besonders rentable Anlageformen vorgestellt und Empfehlungen zum Erwerb bestimmter Aktien gegeben.
• Die Initiatoren bemühen sich über mehrere Wochen um Vertrauensaufbau. Danach wird regelmäßig ein neuartiges Finanzinvestitionssystem präsentiert, mit dem hohe Gewinne erzielt werden könnten. Teilweise wird zudem ein eigener, noch vorbörslich erwerbbarer Krypto-Token beworben.
• Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketingmaßnahmen zur Teilnahme an täglichen Check-ins und Gewinnspielen aufgefordert, um beispielsweise Kryptowährungen oder Sachpreise zu erhalten.
• Interessierte Anlegerinnen und Anleger sollen sich anschließend entweder bei einer externen Online-Handelsplattform, bei einer hauseigenen Handelssoftware der Betreiber oder in einer App registrieren, um dort mit den vom WhatsApp-Initiator empfohlenen Finanzprodukten zu handeln. Häufig wird dabei behauptet, der Zugang zu diesen Plattformen sei nur begrenzt verfügbar.
• In einigen Fällen wird eine Probe-Nutzung der Plattform bzw. App angeboten. Zu diesem Zweck stellen die Gruppenbetreiber mitunter Geldbeträge bereit; anfängliche Auszahlungen kleiner Summen sind zur Vertrauensbildung teilweise möglich.
• Einzahlungen erfolgen in der Regel über ausländische Kontoverbindungen oder in Form von Kryptowährungen.
• Im weiteren Verlauf steigt der Druck auf die Anlegerinnen und Anleger, zusätzliche Gelder einzuzahlen. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder schließlich vollständig verweigert.
• Oft ändern sich zudem die Internetadressen, unter denen die jeweilige Handelsplattform erreichbar ist.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, die bereits rechtliche Maßnahmen für geschädigte Mandanten eingeleitet hat, erklärt hierzu:
„Diese Vorgehensweise ist charakteristisch für Anlagebetrug im Internet. Die Täter nutzen soziale Medien und Messenger-Dienste, um persönliche Nähe zu erzeugen und die kritische Distanz der Betroffenen zu senken. Besonders auffällig sind Zeitdruck, angeblich exklusive Handelsmöglichkeiten sowie die Forderung nach Einzahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.“
Online-Trading-Plattformen besitzen keine Erlaubnis der BaFin
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte der oben genannten Plattformen und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Typische Warnhinweise für Investorinnen und Investoren
Besonders alarmierend bei den obigen Plattformen sind folgende Punkte:
- keine Zulassung durch die BaFin,
- erst vor kurzer Zeit registrierte Internetdomain,
- fehlende Transparenz zu verantwortlichen Personen oder Unternehmenssitz sowie Nutzung eines Anonymisierungsdienstes bei der Registrierung,
- Auszahlungen werden nur nach weiteren Einzahlungen in Aussicht gestellt,
- Aufbau von Zeitdruck, um schnelle Entscheidungen zu erzwingen.
Empfohlene Schritte für Betroffene
- Tätigen Sie keine weiteren Überweisungen oder Einzahlungen.
- Sichern Sie sämtliche Nachweise wie Chatverläufe, Bildschirmaufnahmen und Zahlungsbelege.
- Übermitteln Sie keine zusätzlichen persönlichen oder finanziellen Informationen.
- Lassen Sie den Vorgang zeitnah von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen, die oder der auf Betrugsfälle im Bereich Online-Trading spezialisiert ist.
Rechtsanwältin Nauschütz von der Kanzlei plan C empfiehlt:
„Ich rate Ihnen dringend, von weiteren Zahlungen oder Einzahlungen abzusehen. Sichern Sie umgehend sämtliche Belege, insbesondere Chatverläufe, Screenshots sowie Zahlungsnachweise, und übermitteln Sie keine zusätzlichen persönlichen oder finanziellen Informationen. Lassen Sie den Sachverhalt möglichst zeitnah rechtlich überprüfen. Denn erfahrungsgemäß gilt: Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, Vermögenswerte zu sichern und weitere Schäden zu verhindern.“
Großartiger Erfolg für unsere Mandanten in einem der größten Krypto-Betrugsverfahren Deutschlands:
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz kämpft für ihre Mandanten vor Gericht
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit einer der oben genannten Trading-Plattformen haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

