Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform traderepublic-cryptos.com im Fokus der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 27.06.2025 vor Angeboten auf der Website traderepublic-cryptos.com. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowertedienstleistungen anbieten. Die unbekannten Betreiber erwecken den Anschein, das Angebot stamme von der Trade Republic Bank GmbH. Dies trifft laut BaFin nicht zu. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen in Deutschland
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Vorsicht bei Online-Anlageangeboten
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Identitätsmissbrauch ist für Laien kaum zu erkennen
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Krypto-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Gerade wenn es sich – wie in diesem Fall – um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten einer bekannten Gesellschaft handelt, ist das für einen Laien kaum zu erkennen. Die betrügerische Handelsplattform traderepublic-cryptos.com nutzt gezielt den guten Ruf und das Vertrauen, das der echte Anbieter ‚Trade Republic‘ genießt. Betroffene glauben, sie investieren in ein seriöses, reguliertes Angebot – dabei überweisen sie ihr Geld in Wahrheit an Täter im Ausland. Für Laien ist kaum erkennbar, dass sie es mit einem Fake zu tun haben. Genau das macht diese Form des Betrugs so perfide: Sie wirkt professionell, vertrauenswürdig und nutzt gezielt den Bekanntheitsgrad seriöser Unternehmen aus.“
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit traderepublic-cryptos.com und erhalten Sie keine Auszahlung?
Warnzeichen: Handelsplattform erst im Mai 2025 registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain traderepublic-cryptos.com erst am 15.05.2025 registriert wurde. Dies wiederspricht der langjährigen Erfahrung. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Großer Erfolg im Kampf gegen Anlagebetrug: Verdächtiger festgenommen, Vermögen gesichert
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen. Mit Hilfe unserer Blockchainanalyse lassen sich die Zahlungsflüsse Ihrer investierten Gelder gezielt zurückverfolgen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit traderepublic-cryptos.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

