Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am 28.09.2022 mit, dass sie dem Betreiber der Trading-Plattform traderx-markets.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Betreiber von traderx-markets.com tritt auf seiner Trading-Plattform lediglich mit der Bezeichnung TraderX Markets auf, eine Rechtsform ist nicht benannt. Auf der Website lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters finden. Der Internetauftritt ist identisch mit der Trading-Plattform TraderCryptox bzw. tradercryptox.com.
TraderX Markets verspricht auf ihrer angeblichen Broker-Plattform für Anleger eine leichte und sichere Einnahmequelle durch Trading mit verschiedenen Kryptowährungen: „Krypto einfach & leicht gemacht! Kaufen, verkaufen und tauschen Sie Kryptowährungen mit äußerster Leichtigkeit… Digitale Währungen haben sich zum neuen Finanztrend entwickelt und sind im Laufe der Jahre in der Finanzszene immer beliebter geworden. Aus diesem Grund haben wir uns zusammengetan und TraderX Markets gegründet. Unser Hauptziel ist es, eine sichere und benutzerfreundliche Umgebung zu schaffen, in der unsere Nutzer sicher und einfach verschiedene Kryptowährungen kaufen, verkaufen, tauschen und speichern können“
traderx-markets.com hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis
Die Inhalte auf der Website traderx-markets.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut Aufsichtsbehörde die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie TraderX Markets handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
TraderX Markets zahlt nicht aus – Geld zurück
Unsere Mandanten, die zum Teil sehr hohe Summen in TraderX Markets investiert haben, haben sehr schlechte Erfahrungen mit TraderX Markets gemacht und berichten uns, dass es zu keiner Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne kommt. Vielmehr wurden sie aufgefordert, eine angebliche „Steuer“ oder eine „Provision“ zu bezahlen, um ihre vermeintlichen Guthaben zurück zu erhalten. Selbst wenn die angebliche Steuer bezahlt wurde, erhielten sie ihr Geld nicht zurück, sondern es wurden weitere Zahlungen unter den verschiedensten Vorwänden gefordert.
Eine geforderte Steuer ist jedoch immer ein klares Indiz für einen Anlagebetrug. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht (Lesen Sie auch hierzu: https://kanzlei-plan-c.de/news/online-broker-zahlt-nicht-aus-verlangt-steuern/)
Zahlen Sie keinesfalls eine solche angebliche Steuer oder weitere vermeintliche Gebühren, Sie vergrößern dadurch nur Ihren Schaden!
Unvollständiges Impressum ist ein Indiz für betrügerischen Broker
Prüfen Sie vor einer Trading-Anlageentscheidung, ob die Trading-Plattform ein Impressum hat. Fehlt ein solches oder ist es nicht vollständig, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen betrügerischen Broker. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit. Bedenken Sie aber, dass auch diese Angaben gefälscht sein können!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt: „Vor einer Online-Geldanlage im Internet sollten Sie sich gründlich über die Trading-Plattform und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Recherchieren Sie auch sorgfältig über Erfahrungsberichte und Warnungen anderer Nutzer oder von Rechtsanwälten vor betrügerischen Brokern. Verlassen Sie sich auch nicht auf positive Bewertungen oder Dokumente: Auch diese können gefälscht sein und es kann sich um einen betrügerischen Broker handeln.“
Erkundigen Sie sich am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform (siehe: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html). Nur dann erhalten Sie Gewissheit, ob tatsächlich eine Erlaubnis besteht oder diese nur gefälscht ist (siehe unseren Beitrag: https://kanzlei-plan-c.de/news/betrugerischer-broker-investarea-com-fingierte-bafin-homepage-und-logo/).
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von TraderX Markets, TraderCryptox oder eines anderen betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die auf Trading Betrug spezialisierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer kostenfreien Erstberatung (Kontaktformular: https://kanzlei-plan-c.de/ihre-anfrage/) darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: