Die Anleger der TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG wurden von der Gesellschaft kürzlich informiert, dass die Liquidation der Gesellschaft nun mit einer Mehrheit von 94,32 Prozent beschlossen wurde. Als Liquidatorin wurde die Komplementärin, die Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 Verwaltung GmbH, eingesetzt.
Die Kanzlei plan C hatte die betroffenen Anleger im Dezember 2019 bereits gewarnt, dass sie sich genau überlegen sollten, ob sie unter diesen undurchsichtigen Umständen der Liquidation zustimmen sollten. Gerade auch die Einsetzung der Komplementärin, der Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 Verwaltung GmbH, als Liquidatorin sah die Kanzlei skeptisch.
Die Gesellschaft kündigt den Anlegern in dem Schreiben gleichzeitig an, dass sie Rückforderungsansprüche aufgrund vermeintlich negativer Kapitalkonten gegen die Anleger geltend machen wird. Frau Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, rät den betroffenen Anlegern: „Lassen Sie sich durch das Gebahren der TrustFonds UK 1 nicht einschüchtern und zahlen Sie keinesfalls ungeprüft. Unser Bestreben ist es, die Forderungen für die Anleger abzuwehren und ihren Schaden so gering wie möglich zu halten“.
Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung mit den Gesellschaften der Rothmann-Gruppe, u. a. den TrustFonds UK 1 und UK 2, der LogisFonds I AG, der Albis Capital AG & Co KG, der Albis Finance AG, der LeaseTrend AG, und konnte zahlreichen Anlegern helfen, zu ihrem Recht zu kommen oder zumindest ihre Verluste zu minimieren.
Die Kanzlei plan C hat bereits zahlreiche Anfragen von verunsicherten Anlegern erhalten. Wenn auch Sie von der Liquidation der TrustFonds UK 1 betroffen sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir klären Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf.