Wir vertreten mittlerweile zahlreiche Mandanten, die in die angebliche Trading-Plattform Up Krypto (upkrypto.com) hohe Beträge investiert haben. Up Krypto stellt sich auf der Website https://upkrypto.com/ als vertrauenswürdiger Trading-Broker dar, der einen profitablen Handel mit Kryptowährungen, Forex und CFD (Contracts for difference) biete.
Geringe „Starteinlage“ in Höhe von € 250,00
Unsere Mandanten starteten das Trading zunächst mit einer kleinen Ersteinlage in Höhe von € 250,00. Mit der Hilfe der „Berater“ wurde für unsere Mandanten ein persönliches Handelskonto bei der Kryptowährungsbörse www.binance.com eröffnet, meist über eine Fernwartungssoftware wie Anydesk, die auf dem Computer oder Handy unserer Mandanten installiert wurde.
In kurzer Zeit waren schon gute Gewinne auf den Trading-Konten unserer Mandanten sichtbar, so dass diese zu weiteren Einzahlungen überredet wurden. Da unsere Mandanten ihre Investments und die angeblichen Gewinne auf der Handelsplattform nachvollziehen konnten, sah alles zunächst vertrauenswürdig und seriös aus.
Schlechte Erfahrungen mit Up Krypto – Broker zahlt nicht aus
Als unsere Mandanten aber eine Auszahlung ihrer Gewinne beabsichtigten, kam das böse Erwachen: es wurde von ihnen eine „Kapitalertragssteuer“, eine „Gebühr zur Abwehr von Geldwäsche“ oder eine andere Gebühr als Bedingung für die Auszahlung gefordert. Die Forderung nach immer weiteren Zahlungen gehört zur Betrugsmasche. Keiner unserer Mandanten erhielt jedoch eine Auszahlung von Up Krypto, selbst sie weitere Zahlungen leisteten. Daher wandten sie sich auf einen auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt, um ihr Geld von Up Krypto zurückzuerhalten.
Warnung der BaFin: Up Krypto besitzt keine Erlaubnis
Nun stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 2.11.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Up Krypto keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der von der Up Krypto betriebenen Website upkrypto.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie z.B. Up Krypto, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Anlage in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht Opfer eines betrügerischen Broker werden (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Trading-Plattform Up Krypto existiert erst seit kurzem – Betreiber versteckt sich hinter Anonymisierungsdienst
Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat über die Trading-Plattform Up Krypto recherchiert und herausgefunden, dass die Handelsplattform erst am 28.05.2022 registriert wurde, also erst seit kurzem existiert. Der Betreiber der Webseite verbirgt sich hinter dem Anonymisierungsdienst „NameCheap“, bleibt also im Dunkeln. Dies ist immer ein Hinweis auf einen Anlagebetrug bzw. Scam. Seriöse Betreiber brauchen sich nicht zu verstecken. Auch bei einem fehlenden oder unvollständigen Impressum sollten die Alarmglocken schrillen.
Vorauszahlungen als Indiz für Trading-Betrug
Auch die Tatsache, dass eine Auszahlung unter die Bedingung einer weiteren Zahlung, wie eine angebliche Steuer oder eine Gebühr wegen „Geldwäsche“ etc. gestellt wird, ist immer ein klares Indiz für einen Anlagebetrug. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht (Lesen Sie auch hierzu: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern).
Zusätzlicher Schaden bei AnyDesk bzw. TeamViewer-Zugriff
Auch das Verlangen eines Fernzugriffs über AnyDesk oder TeamViewer sollte hellhörig machen. „Seriöse Broker fordern keinen Zugang auf Ihren Computer“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading-Betrug spezialisierten und renommierten Kanzlei plan C. „Durch einen AnyDesk bzw. TeamViewer-Zugriff entsteht ein großes Sicherheitsrisiko für die Anleger. Den Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht damit ein zusätzlicher Schaden durch Identitätsdiebstahl“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
(Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl.)
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Opfern von Krypto-Trading-Betrug: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von Up Krypto oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: