
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt mittlerweile zahlreiche Geschädigte, die Opfer eines Festgeld-Betruges bzw. IPO-Betruges mit vorbörslichen Aktien von bvvag.services, bvvag.com geworden sind – und wurde aufgrund ihrer Expertise und Erfolge in diesem Fall von der BILD Zeitung hierzu interviewt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz und ihr Mandant im aktuellen Festgeld-Betrugs-Fall BVVAG in der BILD
Nun hat die BILD diesen hochaktuellen Betrug aufgegriffen und Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, als mit Expertin für Anlagebetrug mit 24-jähriger Erfahrung mit ihrem Mandanten interviewt.
Betrugsmasche: Festgeld- und IPO-Betrug mit vorbörslichen Klarna-Aktien
In der BILD berichtet unser Mandant, wie er Opfer eines professionell organisierten Betrugs wurde und dabei 449.050,00 Euro verlor. Die Täter nutzten dabei sowohl eine vermeintlich sichere Festgeldanlage als auch ein betrügerisches Investment in vorbörsliche Klarna-Aktien.
Ablauf des Festgeld-Betrugs
Der Betrug durch die angebliche BVV Asset Management AG begann mit einem typischen Lockangebot im Internet: 5 % Zinsen auf Festgeld, angeblich angeboten von einem seriösen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und einer Niederlassung in München. Über E-Mails und telefonische Beratungsgespräche baute ein angeblicher „Dr. Schmidt“ Vertrauen zu unserem Mandanten auf. Ihm wurde schriftlich zugesichert, dass die gesetzliche Einlagensicherung greife und seine Investition absolut sicher sei. Da Portugal zur EU gehört, hielt unser Mandant diese Behauptung für glaubwürdig.
Zunächst investierte unser Mandant 249.000 Euro in das vermeintliche Festgeldangebot und überwies den Betrag auf ein Konto in Portugal. In seinem Online-Konto konnte er den Zahlungseingang nachvollziehen, was sein Vertrauen weiter stärkte.
IPO-Betrug mit vorbörslichen Klarna-Aktien
Nachdem unser Mandant sich sicher fühlte, bot ihm der Betrüger eine weitere „risikofreie“ Anlagemöglichkeit an: den Kauf vorbörslicher Klarna-Aktien mit angeblicher Kapitalrückzahlungsgarantie. Überzeugt von der Seriosität des Angebots investierte er weitere 200.050 Euro.
Der Betrug wurde offensichtlich, als die Website der BVV plötzlich offline ging und sich unser Mandant nicht mehr in sein Konto einloggen konnte. Erst zu diesem Zeitpunkt erkannte er, dass er einem ausgeklügelten Festgeld- und IPO-Betrug zum Opfer gefallen war.
Warnung der BaFin vor bvvag.services/ bvvag.com – Erlaubnis liegt nicht vor
Wie wir berichtet haben, warnte die Bundesaufsicht für Finanzen bereits am 17.01.2025 vor Angeboten auf der Website bvvag.services/bvvag.com.
Nach ihren Erkenntnissen bietet das dort agierende Unternehmen ohne behördliche Erlaubnis Festgeldverträge sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Da die Betreiber nicht unter der Aufsicht der BaFin stehen, handelt es sich um eine illegale Geschäftstätigkeit.
Besonders perfide: Die Betrüger haben die Identität der BVV Asset Management AG missbraucht, um Anleger in Sicherheit zu wiegen und ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen – ein klassischer Fall von Identitätsdiebstahl.
Wir haben bereits über diesen Betrug berichtet und für unsere Mandanten Maßnahmen zur Rückholung ihrer Gelder eingeleitet.
bvvag.services, bvvag.com: Kanzlei plan C leitet Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ein
bvvag.services: BaFin ermittelt! So erhalten Sie Ihr Geld bei Festgeldbetrug zurück!
Erfolge im Kampf gegen Anlagebetrug: Kanzlei plan C sichert Rückzahlungen für Mandanten
Die Kanzlei plan C konnte einen wichtigen Sieg gegen die Anlagebetrüger erringen. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die durch Festgeld-Betrug hohe Summen ergaunert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Durch die entschlossene juristische Arbeit der Kanzlei gelang es, einen erheblichen Teil der investierten Gelder für ihre Mandanten zurückzuholen.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Erfolgreiche Ermittlungen: Täter identifiziert, Gelder gesichert
Dank des raschen und gezielten Vorgehens der Kanzlei plan C konnten die Täter eines groß angelegten Festgeld-Betrugs in Schweden nicht nur identifiziert und verhaftet, sondern auch erste Gelder gesichert und an betroffene Anleger zurückgeführt werden. Dieser Erfolg unterstreicht, wie wichtig es ist, schnell zu handeln: Wer frühzeitig juristische Unterstützung in Anspruch nimmt, erhöht seine Chancen, verlorenes Kapital zurückzuerlangen.
Und eine weitere positive Nachricht: In den allermeisten Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Bereits in zahlreichen Verfahren haben wir für unsere Mandanten erfolgreich eine Deckungszusage durchgesetzt.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bvvag.services, bvvag.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs- bzw. IPO-Betrugs -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

