Großartiger Erfolg für die Mandanten der Kanzlei plan C in einem der größten Krypto-Betrugsverfahren Deutschlands:
Im Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks vor dem Landgericht Bamberg wurden die beiden Angeklagten am 5. August 2025 – nach langen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig gesprochen.
Die sichergestellten Vermögenswerte sollen zur Entschädigung der Geschädigten verwendet werden. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt u.a. den größten geschädigten Anleger mit einem Einzelschaden von fast einer halben Million Euro.
Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten für den Drahtzieher der Cybertrading-Bande
Der Hauptangeklagte und Drahtzieher der Bande Timor R. wurde zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der Callcenter-Chef Tal A.. zu 2 Jahren Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.
Zudem ordnete das Gericht die Einziehung folgender Beträge an:
€?127.429,24 bei Timor R.
€?27.000,00 bei Tal A.
sowie € 3,5 Mio. bei den beteiligten Gesellschaften, elf Unternehmen (allein bei Remini Consulting: € 2.727.000,00).
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt in dem Prozess den Geschädigten mit dem höchsten Schaden von 493.500 Euro
Rechtsanwältin Nauschütz der renommierten auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, die mehrere Mandanten, u.a. den Anleger mit dem größten Einzelschaden in Höhe von 493.500 Euro zzgl. Zinsen aus München vertritt, war als einzige Opferanwältin bei der Hauptverhandlung anwesend, um ein möglichst gutes Ergebnis für ihre Mandanten durch Gespräche mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Verteidigung der Angeklagten zu erzielen.
Internationale „Cybertrading-Industrie“ vor Gericht
Die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft beziffert den Schaden in diesem Verfahren allein im deutschsprachigen Bereich auf knapp 10 Millionen Euro.
Die Täter hatten Anleger durch gefälschte Werbung mit prominenten Testimonials – u.?a. unter Berufung auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ – auf Fake-Broker wie Fibonetix, Trade Capital, Nobel Trade oder Huludox, gelockt, die scheinbar von Finanzstandorten wie Genf, Luxemburg oder London aus betrieben wurden – tatsächlich jedoch Callcenter in Bulgarien, Serbien und der Ukraine nutzten, um Anleger systematisch zu täuschen. Statt echter Investitionen wurde mit manipulierten Handelsplattformen operiert. Die eingezahlten Gelder flossen direkt in den privaten Luxus der Täter – unter anderem in einen Lamborghini Aventador und einen Rolls-Royce Phantom.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz spricht mit Oberstaatsanwalt Dr. Nino Goldbeck und den Verteidigern der Angeklagten: gute Chancen auf Rückzahlung der Gelder
Für die Geschädigten bestehen sehr gute Chancen, ihre Schäden ersetzt zu bekommen. Rechtsanwältin Nauschütz hat sich im laufenden Prozess in Gesprächen mit Oberstaatsanwalt Dr. Nino Goldbeck und den Verteidigern der Angeklagten dafür eingesetzt, dass die sichergestellten Gelder den Geschädigten zugutekommen.
Die in der Ukraine beschlagnahmten Luxusfahrzeuge des Hauptangeklagten wurden per Transportflugzeug nach Deutschland überführt und für einen Gesamtwert von rund 1 Million Euro versteigert. Der Versteigerungserlös in Höhe von rund 1 Million Euro abzüglich Kosten soll nun anteilig an die Geschädigten ausgezahlt werden.
Wiedergutmachung durch die Angeklagten: Vermögen soll an Geschädigte fließen
Dem Urteil ging eine Verständigung von Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus : bei Geständnis der Angeklagten und finanzieller Wiedergutmachung durch die Angeklagten sah der Strafrahmen von vier Jahre und drei Monaten Haft bis zu fünf Jahre und drei Monate Haft für den Drahtzieher Timor R. und bis zu zwei Jahre und drei Monate für den Callcenter-Leiter Tal A. vor. Callcenter-Leiter Tal A. muss seine Kaution an die Geschädigten zurückzahlen.
Bei Timor R. sieht die finanzielle Wiedergutmachung an die Geschädigten vor, dass er neben dem Erlös aus dem Verkauf seiner Luxusfahrzeuge seine Vermögensgegenstände in der Ukraine an die Geschädigten abgeben muss.
Schadenswiedergutmachung zum Teil schon erfolgt
Bei einigen Geschädigten ist schon ein Teil des Schadens wiedergutgemacht worden. Neben den beiden Hauptangeklagten fand vor dem Landgericht zur selben Zeit ein Prozess gegen zwei Callcenter-Mitarbeiter der genannten Fake-Broker statt. Einer der angeklagten Callcenter-Mitarbeiter hat bereits einen großen Teil des von ihm verursachten Schadens beglichen – er nahm sogar einen Kredit dafür auf.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz kämpft für ihre Mandanten vor Gericht
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Auch ProSieben „Galileo“ berichtete in der Reportage vom 16.09.2025: „Milliardengeschäft Cyberbetrug: So werden Anleger um Millionen betrogen“ von dem großen Cybertrading-Prozess in Bamberg und trifft dort Rechtsanwältin Nauschütz als einzige Opferanwältin vor Ort.
Die Sendung ist abrufbar in der Mediathek unter www.joyn.de
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie:„Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
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Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

