Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 26.09.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass unbekannte Dritte, die unter der Firma „CreditKapital“ auftreten und die Website creditkapital.io betreiben, keine Erlaubnis nach dem KWG beziehungsweise dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen haben. Auf der genannten Website bieten sie Trading Anlegern den Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) und Devisen (Forex) sowie Geschäfte in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum etc. an.
Creditkapital wirbt auf seiner Webseite mit den folgenden Worten: „CreditKapital ist seit 2011 ein direktes Fenster für Trader zu den Finanzmärkten. Seit unseren ersten Jahren in dieser Branche, haben wir alle unsere Bemühungen und harte Arbeit in die Suche nach den professionellsten Menschen in der Branche und die richtige Technologie Dienstleistungen gesteckt. Es geht darum, Ihnen die besten Dienstleistungen der Branche zu bieten. Das ist der Grund, warum sich Millionen von Kunden aus aller Welt für uns entschieden haben. Das ist für uns ein Grund, den richtigen Weg zu gehen.“
Warnung der BaFin: CreditKapital besitzt keine Erlaubnis
Die Inhalte auf der Website sowie die Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen nach Ansicht der BaFin die Annahme, dass über die Seite unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG bzw. WpIG. Diese besitzt die CreditKapital jedoch nicht, weshalb die BaFin Ermittlungen eingeleitet hat.
Steuer ist klares Indiz für betrügerischen Broker
Besitzt eine in Deutschland ansässige Firma die Erlaubnis der BaFin nicht, sollte man vorsichtig sein. Unserer Erfahrung nach handelt es sich meist um einen unseriösen, betrügerischen Broker. Auch bei der angeblichen Trading-Plattform CreditKapital scheint es sich um einen betrügerischen Broker zu handeln.
Die BaFin bestätigt, dass von den Anlegern später auf Grundlage einer „Rechnung zur Kontoauflösung“ weitere Einzahlungen für eine vorab zu zahlende „Kapitalertragsteuer“ und „Bankprovision“ gefordert werden, um die Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne zu erreichen.
Sie sollten hellhörig werden, wenn Ihr Broker bei Ihrem Auszahlungswunsch vorab eine Steuer verlangt. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Eine geforderte Steuer ist immer ein Indiz für einen betrügerischen Broker (lesen Sie auch hierzu: https://kanzlei-plan-c.de/news/online-broker-zahlt-nicht-aus-verlangt-steuern/)
Risiko: Identitätsdiebstahl durch AnyDesk oder TeamViewer-Zugriffe
Die BaFin warnt auch davor, dass die Täter mit Fernwartungssoftware wie etwa AnyDesk oder TeamViewer auf die Rechner der Trading Anleger zugreifen möchten. Das sollten Sie auf keinen Fall zulassen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Viele Mandanten haben uns berichtet, dass sie den betrügerischen Brokern Zugriffe mit AnyDesk oder TeamViewer auf ihre Computer erlaubt haben, angeblich um ihnen bei der Einrichtung der Konten zu „helfen“. Auf diese Weise können die Trading-Betrüger aber die Zugangsdaten der Opfer ausspähen bzw. später ändern oder einen Trojaner auf ihren Computer installieren. Den Anlegern droht durch den Zugriff ein großes Sicherheitsrisiko und weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl bzw. Geldwäsche. Die Anleger sollten schnell handeln, um Schlimmeres zu verhindern.“
Lesen Sie auch hierzu: https://kanzlei-plan-c.de/news/achtung-opfern-von-krypto-trading-betrug-droht-weiterer-schaden-durch-identitaetsdiebstahl/
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sind Sie Opfer eine Online-Trading-Betruges der CreditKapital oder eines anderen betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: