Die Finanzaufsicht BaFin warnt warnte am 10.09.2024 vor Angeboten der Vestburry/Vestburry GmbH. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website vestburry.com Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten.
Die Website ist nahezu identisch mit der der Havenhold/Havenhold GmbH, vor der die BaFin bereits am 17. Mai 2024 gewarnt hat
vestburry.com und havenhold.de besitzen keine Erlaubnis der BaFin!
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Achtung: Liegt keine Erlaubnis vor, so ist mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Online-Trading-Betrug auszugehen!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit vestburry.com und havenhold.de und warten Sie auf eine Auszahlung Ihres vermeintlichen Gewinnes?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines betrügerischen Brokers geworden zu sein:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren.“
Großartiger Erfolg der Kanzlei plan C – Rückerstattung der Anlagegelder
Unsere Mandanten können nun auf Entschädigung und Rückerstattung ihrer Gelder hoffen: Den Ermittlungsbehörden ist kürzlich ein weiterer bedeutender Erfolg gegen die Drahtzieher betrügerischer Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Kopf eines betrügerischen Call-Centers, das hinter mehreren Trading-Plattformen steckt, festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden sichergestellt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, zeigt sich erfreut über diesen bedeutenden Ermittlungserfolg: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Er beweist, dass mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen die Täter aufgespürt werden können. Geschädigte von betrügerischen Brokern sollten diese Gelegenheit nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit vestburry.com oder havenhold.de haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
https://kanzlei-plan-c.de/wp-admin/post.php?post=4555&action=edit