Die BaFin wies am 26.08.2022 daraufhin, dass sie der „Deutsche Group“ mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
deutsche-group.org hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis
Die angeblich in Berlin ansässige Deutsche Group behauptet, eine erfolgreiche Online-Trading-Handelsplattform für Kryptowährungen zu sein. Sie wirbt mit folgenden Worten:
„Starten Sie Ihre Zukunft durch den Handel mit Kryptowährungen. Schließen Sie sich der wachsenden Community an, die mit Bitcoin, Ethereum und mehr gedeiht und ihre Zukunft erweitert. Kryptowährungen sind digitale Währungen, die wie typische Fiat-Währungen gehandelt werden können. Da es sich jedoch nicht um eine zentralisierte Währung handelt, werden sie nicht von Banken oder Regierungen verwaltet. Dies ist einer der Gründe, warum Kryptos eine beliebte Wahl für Händler sind.“
In Deutschland benötigen Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpHG. Diese besitzt die Deutsche Group jedoch nicht, weshalb die BaFin Ermittlungen eingeleitet hat.
Verdacht auf betrügerischen Broker
Wenn eine in Deutschland ansässige Firma die Erlaubnis der BaFin nicht besitzt, sollte man hellhörig werden. Unserer Erfahrung nach handelt es sich meist um einen unseriösen, betrügerischen Broker.
Es spricht alles dafür, dass der angegebene Geschäftssitz der Deutschen Group in Berlin (angebliche Unternehmensanschrift Washingtonpl. 3, 10557 Berlin) eine Briefkastenadresse ist. Der Geschäftssitz in Berlin diente offenbar nur dazu, das Vertrauen der deutschen Anleger zu gewinnen.
Achtung bei fehlendem Impressum
Auch das fehlende Impressum der Deutschen Group ist ein Indiz für einen betrügerischen Broker. Als Kontaktangaben stehen lediglich: Washingtonpl. 3, 10557 Berlin, Deutschland und eine support-Email. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit/Telefon etc.
Fehlt ein solches oder ist es nicht vollständig, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen betrügerischen Broker. Achtung: Selbst wenn alle notwendigen Angaben vorhanden sind, können diese trotzdem gefälscht sein!
Es ist daher ratsam, sich vor einer Investition umfassend über die Trading-Plattform und die Aufsichtsbehörde zu informieren, damit Sie nicht Opfer eines Trading-Anlagebetruges mit Kryptowährungen werden.
Sie können direkt bei der Unternehmensdatenbank der BaFin abrufen, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt: siehe: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.htm
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer eine Online-Trading-Betruges der Deutschen Group oder eines anderen betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Trading Geld zurück bekommen. Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften, sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: