Die im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält weiterhin täglich Anfragen von Geschädigten, die Opfer des aktuellen „Blockchain“- Betruges geworden sind.
Die Betrugsmasche läuft wie folgt ab: die Anrufer behaupten, sie seien Mitarbeiter der existenten Kryptowährungsbörse „Blockchain“ und es existiere ein vermeintliches Bitcoin-Guthaben. Dieses würde an den Kunden ausbezahlt werden, aber nur nach einer Vorabzahlung wie „Verwaltungsgebühren“, „Steuerzahlungen“, „Sicherheitskautionen“, „Liquiditätsnachweis“ etc.
Blockchain-Guthaben existiert nicht
Achtung! Das angebliche Blockchain- Guthaben existiert nicht – es ist reiner Fake.
Identitätsmissbrauch zu Lasten von Original Blockchain
Den Geschädigten werden nicht selten echt wirkende, aber gefälschte Dokumente vorgelegt, oft sogar mit dem Blockchain-Logo und dem Briefkopf. So soll den Anlegern das vermeintliche Guthaben bewiesen werden.
Überprüfen Sie die Dokumente und holen Sie rechtlichen Rat ein
Für Laien ist ein Identitätsmissbrauch nur schwer zu erkennen, vor allem wenn die Fälschungen gut gemacht sind. Viele Anleger kommen nicht auf die Idee, etwa die Emailadressen von „Blockchain“ zu überprüfen. Dabei würde man schnell feststellen, dass die Emailadresse nicht die Original-Emailadresse von Blockchain ist, sondern eine ähnlich klingende Emailadresse, wie etwa …@blockchain-fees.org, …@blockchainsupport.app, …@aml-departmentblockchain.com, …@refundsystem.io , …@bitcoinblockchain.info etc. oder auch häufig Freemail-Adressen (die ein seriöses Unternehmen nicht verwenden würde).
In allen uns vorliegenden „Blockchain-Fällen“ liegt ein Online-Anlage-Betrug und ein Identitätsmissbrauch zu Lasten von Original Blockchain vor. Uns bestätigte die echte Blockchain Kryptobörse, dass sie Anleger niemals ungefragt kontaktieren würde.
Unsere Warnung: Zahlen Sie nicht und eröffnen Sie keine Konten! (Achtung Geldwäsche). Lassen Sie auch keinen AnyDesk-Zugriff zu. Am besten Sie brechen den Kontakt zu den Tätern ab.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie von angeblichen „Blockchain“-Mitarbeitern kontaktiert werden und Ihnen die Auszahlung Ihres Guthabens nach Zahlung einer Gebühr versprochen wird, sollten Sie hellhörig werden und am besten sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: