Der Online-Trading-Plattform eröffnet vielfältige Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Allerdings gibt es auch unseriöse Anbieter, die den Trend ausnutzen, um Anleger zu täuschen. Aktuell gerät die Plattform https://xyronbeamai.com/de/ in den Fokus.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 24.02.2025 vor „Xyron Beam AI“. Nach ihren Erkenntnissen bieten unbekannte Anbieter im Internet unter dieser Bezeichnung ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Xyron Beam AI wirbt mit den folgenden Worten:
„ENTFESSELN SIE IHRE FINANZIELLE FREIHEIT MIT XYRON BEAM AI: IHR KI-GESTÜTZTER PARTNER FÜR INTELLIGENTERES TRADING.
- 20 Jahre erwiesener Erfolg im Finanzhandel
- Spitzentechnologie
- Engagierter Handelssupport und Kontomanagement
- Kompromisslose Datensicherheit“
Regulierung von Finanzdienstleistungen in Deutschland
Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer gültigen BaFin-Lizenz angeboten werden. Die Betreiber von Xyron Beam AI verfügen laut BaFin jedoch nicht über die erforderliche Genehmigung. Anleger sollten daher stets die Seriosität von Plattformen hinterfragen. Eine zuverlässige Anlaufstelle dafür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Vorsicht bei Online-Investitionen
Wer online investiert, sollte Angebote genau prüfen und bei Unsicherheiten unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Webseiten können leicht einen seriösen Eindruck erwecken, doch ein Abgleich mit offiziellen Registern hilft, potenziell betrügerische Anbieter frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank gibt Aufschluss darüber, ob ein Unternehmen die notwendige Zulassung besitzt.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Xyron Beam AI und erhalten Sie keine Auszahlung?
Warnzeichen: Handelsplattform erst letzten Monat registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Xyron Beam AI erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain https://xyronbeamai.com/de/ erst am 01.02.2025 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert seit diesem Monat! Eine kurze Existenzzeit deutet darauf hin, dass die Plattform möglicherweise nur vorübergehend betrieben wird, ein typisches Muster bei betrügerischen Angeboten.
Von einer langjährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap Inc., um seine Identität zu verschleiern. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Durchbruch im Kampf gegen Anlagebetrug: Festnahme und Millionenwerte gesichert
Ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen Online-Anlagebetrug: Die auf Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C arbeitete mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zusammen, um einen Verdächtigen in Costa Rica festzunehmen. Der Mann soll an einem weitreichenden Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen sein. Zudem konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, beschlagnahmt werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin von plan C, betont: „Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung entschlossener und internationaler Ermittlungsarbeit. Geschädigte sollten ihre Ansprüche nicht aufgeben, sondern aktiv ihr Recht einfordern.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Xyron Beam AI haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

