Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C betreut zahlreiche Mandanten, die durch betrügerische Festgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht beinahe täglich Warnungen vor dubiosen Anbietern und betrügerischen Plattformen im Netz aus, so auch vor zinswolf.com und zinswolf.net.
Warnung der BaFin vor den Fake-Zinsplattformen zinswolf.com und zinswolf.net
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 25.06.2025 vor Angeboten auf den Websites zinswolf.com und zinswolf.net. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf diesen Websites ohne Erlaubnis Bankgeschäfte anbieten.
Die Betreiber bieten auf den Webseiten zinswolf.com und zinswolf.net ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, an und geben vor, ihr Angebot stamme von der Finanz Wolf GmbH. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich laut BaFin um Identitätsmissbrauch. Die Finanz Wolf GmbH steht laut BaFin in keinem Zusammenhang mit den Webseiten zinswolf.com und zinswolf.net und den dort angebotenen Dienstleistungen.
Festgeld-Betrug: Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin für Anlagebetrug in der BILD
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:
Kanzlei plan C hat rechtliche Schritte zur Rückführung der Gelder eingeleitet
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte von zinswolf.com und zinswolf.net bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Warnzeichen: Handelsplattformen erst kürzlich registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domains erst kürzlich, am 15.12.2025 und 17.02.2025 registriert wurden. Dies wiederspricht der behaupteten jahrzehntelanger Erfahrung. Zudem verstecken sich die Betreiber der Plattformen hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Festgeld-Betrug ist für Laien kaum zu erkennen
Die Aufdeckung betrügerischer Festgeldportale ist für Laien besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, mahnt zur Vorsicht:
„Viele Investoren wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Für Laien ist der Betrug, vor allem bei einem Identitätsmißbrauch, kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.“
Erfolgreich im Kampf gegen Anlagebetrug: Kanzlei plan C erzielt weitere Rückflüsse für Mandanten
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz appelliert an Betroffene von Festgeldbetrug:
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“
Ein klarer Vorteil für Geschädigte:
Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Probleme mit Zinswolf haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

