Außergerichtliche Tätigkeit / Vergleich

Warum streiten, wenn auch so eine Einigung möglich ist

Eine Klage ist für uns nur das letzte Mittel, um Ihre Rechte durchzusetzen. Davor versuchen wir alles, um eine streitige Auseinandersetzung zu verhindern.

 

Nach Prüfung Ihrer Rechte gegen die Bank setzen wir uns mit der Bank in Verbindung und versuchen, in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Banken sind oftmals zu Vergleichen bereit, wenn sie ansonsten befürchten müssen, dass sie ihre Forderung nicht mehr durchsetzen können, z.B. wegen drohender Privatinsolvenz des Kunden. Mit unserem Verhandlungsgeschick konnten wir für unsere Mandanten auch außergerichtlich schon viel erreichen, beispielsweise den Verzicht auf einen Teil der Darlehenssumme und/oder die Einstellung der Zwangsvollstreckung.

 

Falls ein Vergleich nicht zustande kommt oder wirtschaftlich für Sie nicht rentabel ist, setzen wir Ihre Forderung gerichtlich für Sie durch.