Die Schuldigen zur Verantwortung ziehen
Sie möchten Genugtuung und Gerechtigkeit für den Ihnen zugefügten Schaden? Wir prüfen Anhaltspunkte für Kapitalanlagebetrug, Veruntreuung, Verstoß gegen das Aktiengesetz etc. und erheben ggf. Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Bei laufenden Ermittlungsverfahren nehmen wir unterstützend Einsicht in die Ermittlungsakten.
Eine Strafanzeige kann zur strafrechtlichen Verurteilung der Verantwortlichen führen, eine Schadenswiedergutmachung wird dadurch jedoch nicht automatisch erreicht. Diese kann nur auf dem Zivilrechtsweg herbei geführt werden. Die Erkenntnisse, die aus dem Strafverfahren gewonnen werden, können wir im Zivilverfahren aber gewinnbringend verwerten.