Abwehr der Zwangsvollstreckung/ -versteigerung

“Tun Sie sich keinen Zwang an”

Hat die Bank bereits das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet, ist höchste Vorsicht angesagt. Die Bank kann das Grundstück sofort zwangsversteigern, da sich der Schuldner i.d.R. mit der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.

 

Gut zu wissen: Die Banken sind in der Realität jedoch meist nicht an einer Zwangsversteigerung interessiert, da diese sehr teuer und aufwendig ist und häufig mit hohen Verlusten einhergeht. Deshalb zeigt sich die Bank oftmals bei geschickten Verhandlungen mit einer Einstellung der Zwangsvollstreckung einverstanden. Wir versuchen, Ihr Grundstück zu retten, indem wir über (Raten) – Zahlungsmodalitäten verhandeln oder Sie bei einer Umschuldung unterstützen.