Bürgschaft

Freundschaft kann teuer werden

Banken sind interessiert, sich bei einer Kreditvergabe so umfangreich wie möglich abzusichern. Daher verlangen sie oftmals, dass neben dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Rückzahlung haften soll: etwa die Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner – Personen, die oftmals selbst kein Vermögen haben.
Das Unterzeichnen einer solchen Bürgschaft wird von der Bank gerne als reine Formsache deklariert. Tatsächlich droht dem Bürgen die Inanspruchnahme durch die Bank, wenn der Kreditnehmer die Raten und damit das Darlehen nicht mehr bezahlen kann. Inzwischen haben die Gerichte den Banken bei der Bürgschaft von Verwandten jedoch enge Grenzen gesetzt: Die Bürgschaft unter nahen Verwandten ist oft sittenwidrig. Wir prüfen in Ihrem Fall, ob Sie für einen Kredit wirklich haften müssen.