Versicherungsrecht

Sie haben vor vielen Jahren eine lukrativ erscheinende kapitalbildende und/oder fondsgebundene Lebensversicherung zur Vorsorge im Alter abgeschlossen?
Nun befürchten Sie, dass Ihre Lebensversicherung nicht mehr rentabel ist und denken daran, diese zu kündigen?

Aufgrund der bestehenden niedrigen Zinsen sind die meisten Lebensversicherungen heute nicht mehr rentabel, so dass sich die geplante sichere Altersvorsorge „in Luft auflöst“. Das Vertrauen in die Versicherer sinkt immer mehr, da entgegen der Versprechungen der Anbieter die gesetzten Renditeprognosen nicht eingehalten werden können. Nach Auskunft der Zeitschrift Finanztest erhalten langjährig Versicherte durchschnittlich 50 % weniger Auszahlung, als ihnen bei Abschluss des Vertrages versprochen wurde.

Eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist aber der denkbar ungünstigste Weg, diese zu beenden. Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Kunde lediglich den Rückkaufswert seiner Police, der wegen der Abschluss- und Vertriebskosten häufig unter der Summe der einbezahlten Prämien liegen kann.

 

Was viele Kunden von Lebensversicherungen nicht wissen:
Widerspruch ist lukrativer als Kündigung

Für den Kunden sind der Widerspruch bzw. Widerruf oder der Rücktritt der Lebensversicherung finanziell wesentlich lukrativer als die Kündigung der Versicherung.
Mit einem Widerspruch/Widerruf der Lebensversicherung wird Ihre Versicherung wieder rentabel: Neben den eingezahlten Beträgen bekommen Sie hohe Abschluss- und laufende Verwaltungskosten zurück. Auch die von Ihrer Versicherung erwirtschafteten Zinsen werden Ihnen vollständig zurückerstattet.

Wir prüfen, ob Sie vom Versicherer richtig belehrt worden sind. Unsere Erfahrungen zeigen, dass über 80% der Widerrufsbelehrungen in Lebensversicherungen im Policenmodell fehlerhaft sind. Insbesondere wenn Sie einen Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrag zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen haben, bestehen sehr gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf.

Auch wenn Sie die Lebensversicherung bereits gekündigt haben und der Betrag ausbezahlt wurde, kann diese u.U. rückabgewickelt werden.
Ferner prüfen wir für Sie, ob der Versicherer Ihnen möglicherweise zu wenig ausbezahlt hat und die Vertriebskosten für Ihren Vertrag richtig berechnet worden sind. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für Ihre Lebensversicherung? Wurde die Courtage richtig abgeführt und in einem entsprechenden Zeitraum richtig umgelegt?

 

Profitieren Sie von der über 20-jährigen Erfahrung der Kanzlei plan C auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Verbraucherrechts und Versicherungsrechts. Wir haben bereits unzählige Versicherungen erfolgreich rückabgewickelt und unterstützen Sie gerne dabei, wie Sie durch einen Widerspruch, Widerruf bzw. Rücktritt das Maximale aus Ihrer Lebens – bzw. Rentenversicherung herausholen.