25 Jahre erfolgreich für Sie tätig im Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug

plan C – die richtige Entscheidung

Die Gründerin der Kanzlei, Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, geb. Celler, Jahrgang 1973, spezialisierte sich bereits während ihres Studiums und Referendariats auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Schon in dieser Zeit arbeitete sie in einer der renommiertesten und bekanntesten Kanzleien Deutschlands für Kapitalanlagerecht mit Sitz in München und konnte dieses Rechtsgebiet so von Grund auf erlernen.
 
Nach ihrem mit Prädikat bestandenen Staatsexamen erhielt Frau Nauschütz im Jahr 2000 die Zulassung als Rechtsanwältin durch die Rechtsanwaltskammer München. Im Anschluss sammelte sie weitere wertvolle Berufserfahrung in einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchner Kanzlei.
 
„Ich habe in all den Jahren viel erlebt und gesehen – die unterschiedlichsten Auffassungen von anwaltlicher Tätigkeit, aber leider auch häufig einen aus meiner Sicht zu distanzierten und unangemessenen Umgang mit Mandanten. All diese Erfahrungen ließen in mir früh den Wunsch reifen, mein eigenes Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Sinne der Mandanten weiterzuentwickeln.“
 
Nach zehn Jahren in der Anwaltschaft wurde Frau Nauschütz persönlich vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Reitzle der Linde AG abgeworben und war anschließend zwei Jahre lang als persönliche Assistentin für ihn tätig.
„Die Zeit bei der Linde AG war für mich etwas ganz Besonderes. Ich erhielt Einblicke in die Führung und Strategie eines Weltkonzerns und konnte mein Wissen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht erheblich vertiefen.“
 
Doch ihr Herz hing nach wie vor an der anwaltlichen Tätigkeit – im entschlossenen Einsatz für die Rechte der Anleger. So entschloss sich Frau Nauschütz im Jahr 2011, die Leitung und den Aufbau der Münchner Niederlassung einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei zu übernehmen. In dieser Zeit reifte schließlich der Entschluss, eine eigene Kanzlei zu gründen:
„Ich wollte mein eigenes Verständnis juristischer Dienstleistung verwirklichen. plan C war für mich der logische Schritt, es anders zu machen – und den Mandanten eine neue Beratungsqualität zu bieten.“
 
Im Jahr 2013 war es dann soweit: Die Kanzlei plan C war geboren. Aus einer klaren Vision entstanden, entwickelte sie sich seither zu einer festen Größe im Bank- und Kapitalmarktrecht. Heute blickt Frau Nauschütz auf über 25 Jahre anwaltliche Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht zurück, und die Kanzlei plan C hat sich als eine der renommiertesten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug im deutschsprachigen Raum etabliert.
 
„Beratung ist für mich immer etwas sehr Persönliches. Wir bei plan C sind uns unserer besonderen Verantwortung und moralischen Verpflichtung gegenüber unseren Mandanten jederzeit bewusst. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit. Gute anwaltliche Beratung ist ehrlich – und spricht eine Sprache, die jeder versteht.“