Kosten nach Plan
Darauf können Sie sich verlassen.
Wir sprechen das Kostenthema und Ihre Erfolgsaussichten gleich zu Beginn offen an. So sind Ihre Kosten transparent und kalkulierbar. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen gerne eine Erstberatung an, in der wir Ihre Sachlage prüfen und Ihnen neben einer ersten Chancen – und Risikoeinschätzung auch eine Handlungsempfehlung und Kosteneinschätzung abgeben. Gerne informieren wir Sie, wie viel eine Erstberatung in Ihrem Fall kostet.
Entschließen Sie sich, uns zu beauftragen, erstellen wir Ihnen ein individuelles und maßgeschneidertes Kostenangebot. Unsere Gebühren richten sich i. d. R nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des zugrundeliegenden Streitwerts. Sofern es im Einzelfall sinnvoll ist, werden wir nach Vereinbarung auch für ein Stunden- oder Pauschalhonorar tätig.
Bevor wir eine Klage einreichen, klären wir Sie über die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten und die Erfolgsaussichten ausführlich auf. Ist das Prozesskostenrisiko zu hoch, raten wir Ihnen ggf. auch von einer Klage ab – das ist ehrliche Beratung.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Einholung der Deckungszusage für Sie.