Die zweite Runde
Ist eine Partei mit dem Urteilsspruch unzufrieden, geht der Streit nicht selten in die zweite Runde. In der Berufung wird das Urteil einer erneuten Überprüfung durch das höhere Gericht unterzogen. Dort können Fehler des ersten Gerichts bei der Rechtsauslegung beanstandet und unter bestimmten Umständen auch neue Tatsachen vorgetragen und neue Beweise erhoben werden.
Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Urteils einzulegen. Wir nutzen die Zeit, um gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrer Rechtsschutzversicherung abzuklären, ob ein Berufungsverfahren sinnvoll und erfolgversprechend ist. Unsere Erfahrungen in Berufungsverfahren helfen Ihnen, Ihre letzte Chance wahrzunehmen.
Nach der Entscheidung des Berufungsgerichts ist meist Schluss: Vor das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof (BGH), kommt man i.d.R. nur, wenn die Revision von dem Berufungsgericht ausdrücklich zugelassen wurde.