An die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich in letzter Zeit immer weitere Anleger, die Opfer der neuen Betrugsmasche „Authority Scam“ geworden sind. Sie werden von Mitarbeitern von vermeintlichen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich), der ESMA (European Securities Markets Authority Frankreich) etc. kontaktiert und es wird vorgegeben, ihnen dabei zu helfen, ihre verloren gegangenen Gelder zurück zu erlangen.
Identitätsmissbrauch zu Lasten der BaFin
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 15.12.2023 vor E-Mails, die von der Domäne info@bafin.holdings versendet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten darüber E-Mails von einer angeblichen Jessica Bolton. Sie gibt vor, im Auftrag der BaFin zu handeln. Das ist laut BaFin nicht der Fall.
Ziel der Betrüger ist Fernwartungszugriff
In der E-Mail behauptet die unbekannte Person, dabei zu helfen, verlorene Gelder von unseriösen, nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen zurück zu erlangen. Dazu sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine digitale Wallet einrichten. Die Betrügerinnen und Betrüger wollen dann per Fernwartungssoftware wie etwa AnyDesk auf die Computer der Verbraucherinnen und Verbraucher zugreifen. Die BaFin warnt: das sollten sie auf keinen Fall zulassen.
„Authority Scam“ ist ein Folgebetrug
Dieser „Authority Scam“ im Namen einer Aufsichtsbehörde ist ein Folgebetrug, in Form eines Recovery Scam.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz; Inhaberin der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Betrugsopfer, die Geld durch betrügerische Broker verloren haben, geraten oft an vermeintliche „Helfer“, die den Opfern versprechen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Die Betrüger wissen, dass, wer einmal Geld durch Trading Betrug verloren hat, leider meist ein leichtes Opfer ist. Die Betrüger geben sich oft als Aufsichtsbehörde etc. aus, arbeiten aber Sie meist mit den ursprünglichen Tätern zusammen“.
Persönliche Daten und Geld werden gefordert als Bedingung für eine Auszahlung
In einem ersten Schritt werden persönliche Daten wie Ausweise, Informationen über die Höhe bisheriger Investitionen, Bankkontodaten oder Passwörter von den Opfern geködert.
In einem zweiten Schritt wird dann die Bezahlung von Gebühren, Liquidationsnachweisen, Steuern, Kautionen etc. vorab verlangt, um das angeblich sichergestellte Geld auszahlen zu können.
Vorsicht! Öffentliche Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FMA, ESMA kontaktieren Sie niemals von selbst und fordern Sie nie auf, Geld zu überweisen oder sensible Bankdaten wie PINs und Passwörter bekannt zu geben.
Die BaFin empfiehlt allen Personen, die ein entsprechendes „Hilfsangebot“ erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.
Hier die Warnung der BaFin vor ESMA Betrug
Was mache ich, wenn ich Betrugsopfer eines „Authority Scam“ geworden bin?
Lesen Sie hier unsere Tipps für Opfer eines „Authority Scam“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer eines Authority Scam oder eines betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (Kanzlei plan C aktuelle Fälle Online Trading Betrug) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: