In den letzten Jahren hat Online-Trading einen wahren Boom erlebt. Mit der steigenden Beliebtheit sind jedoch auch die Risiken gestiegen, insbesondere in Form von betrügerischen Brokern. Für den Laien sind oftmals seriöse Plattformen von betrügerischen Plattformen nicht zu unterscheiden.
Auch die angeblichen Online-Trading-Plattform dcymarkets.com wirft Fragen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 8.11.2023 vor Angeboten von DCY Markets. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren unbekannte Betreiber über die Website dcymarkets.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Dabei bewirbt sich dcymarkets.com auf seiner Handelsplattform als „internationaler Onlinebroker mit Zugang zu mehr als 500 Handelsinstrumenten in 6 Assetkategorien für Kleinanleger und institutionelle Investoren.“.
dcymarkets.com handelt ohne Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin hat dcymarkets.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Seien Sie vorsichtig! Besitzt ein Online-Trading-Broker nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Anlagebetruges!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit dcymarkets.com und keine Auszahlung erhalten?
Schauen Sie sich das Impressum und die Domain genau an!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von dcymarkets.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „dcymarkets.com“ erst kürzlich, am 2.10.2023 registriert wurde. Von einer erfahrenen Trading-Plattform kann also nicht die Rede sein. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Auch ein Impressum existiert nicht, es wird nur eine Emailadresse angegeben. Das sind immer alarmierende Zeichen. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt.“
Am besten Sie sehen in der Unternehmensdatenbank der BaFin nach.
Großartiger Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrüger!
Die Kanzlei plan C kann einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Es wurden Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit dcymarkets.com bzw. DCY Markets haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: