Weiterer Anlagebetrug durch neue Trading-Plattform?
Am 28.09.2023 warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun vor der Website cryptoenption.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die BaFin hatte bereits am 17. Juli 2023 vor der Website crypto106.com gewarnt: crypto106.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber mehrerer Websites
Die Seite crypto106.com ist mittlerweile inaktiv. Doch nun wurde bekannt, dass deren Nutzerinnen und Nutzer an cryptoenption.com weitergeleitet worden sind. Beide Seiten sind nahezu identisch.
Cryptoenption besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin besitzt cryptoenption.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Diese Erlaubnis ist für Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland aber notwendig.
Warnung: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollten alle Alarmglocken schrillen. Es liegt der Verdacht nahe, dass Sie Opfer eines Online-Trading-Betruges (Scam) geworden sind.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit cryptoenption.com und keine Auszahlung erhalten?
Red flags: Plattform existiert erst seit 3 Wochen und Betreiber sind anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Amlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit cryptoenption.com haben. Die Rechtsanwältin hat zu cryptoenption.com recherchiert: „Wir haben herausgefunden, dass die Domain „cryptoenption.com“ erst vor drei Wochen, am 12.09.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst GoDaddy. Diese Anonymisierung ist häufig ein Indiz für einen Betrug. Ein seriöser Betreiber braucht sich nicht zu verstecken. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Plattform keine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
Und weiter führt Rechtsanwältin Nauschütz aus: „Geschädigte Anleger sollten schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug konsultieren, um ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen – wie etwa einer Blockchainnachverfolgung – konnten wir die Täter schon häufig identifizieren. Diese Chance sollten Opfer von betrügerischen Brokern unbedingt nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit cryptoenption.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: