Bei der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C meldeten sich nun auch Anleger, die mit der Plattform swissfinancebroker.net Schwierigkeiten haben. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei der Plattform um einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Swiss Finance Broker AG handelt.
Warnung der Finma vor der Plattform
Vor swissfinancebroker.net hat nun auch die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) gewarnt: die genannte Plattform darf laut Finma nicht mit der Swiss Finance Broker AG, Hünenberg, welche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist, verwechselt werden. Warnung der Finma
Swissfinancebroker.net ist laut Finma nicht zu verwechseln mit der Swiss Finance Broker AG, Hünenberg, welche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist (CHE-113.679.909).
Ein Zusammenhang zur eingetragenen Swiss Finance Broker AG besteht nicht, so dass von einem Identitätsdiebstahl durch unbekannte Dritte auszugehen ist.
swissfinancebroker.net wirbt auf seiner Plattform mit einer sicheren Strategie ihrer Finanzexperten:
„Ihre Zukunft braucht eine sichere Strategie
Mit Erfahrung, Branchenkenntnis und Sachverstand erarbeiten unsere Finanzprofis individuelle Strategien für Ihren Vermögensaufbau auf Ihren Bedarf und Ihre persönliche Lebensplanung abgestimmt. Privatbilanz und Vermögensaufstellung sind wesentliche Bestandteile unseres Beratungskonzepts – so wird Finanzplanung zur Lebensplanung!“
Der durchschnittliche Gewinn soll laut Plattform „58% innerhalb von 6 Monaten“ betragen. Schon allein diese exorbitant hohe Rendite sollte die Alarmglocken schrillen lassen.
Identitätsdiebstahl ist nicht leicht zu erkennen
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert, dass die Webseite swissfinancebroker.net erst am 08.06.2023 registriert wurde, also erst seit kurzem besteht. Von einer jahrzehntelangen Erfahrung und Präsenz von swissfinancebroker.net kann daher nicht die Rede sein. Zudem lassen sich keine Betreiber der Webseite feststellen, da diese über einen Anonymisierungsdienst Godaddy registriert ist.
All dies sind „red flags“, also Warnzeichen, für einen möglichen betrügerischen Broker bzw. Anlagebetrug.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt hierzu aus: „Liegt ein Identitätsmissbrauch vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt keine Erlaubnis der BaFin oder anderer Aufsichtsbehörden vor, sollte man hellhörig werden. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis besitzt. Wir raten zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet: recherchieren Sie vorab gründlich, damit Sie nicht Opfer eines Betruges werden.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit swissfinancebroker.net haben oder Opfer eines Anlagebetruges (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: