Täglich tauchen neue Trading-Plattformen auf, die schnellen Reichtum versprechen. Doch nicht alle sind seriös. Jetzt steht die Plattform de-finanz.de im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website de-finanz.de. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher können über die Website angeblich mit Kryptowährungen und Derivaten handeln.
Hier gelangen Sie zur Warnmeldung der BaFin
de-finanz.de bewirbt sich auf seiner Webseite mit folgenden vielsagenden Worten:
„de-finanz ist eine globale Online-Handelsplattform, die traditionelle Investitionen mit Bitcoin-basierter Finanzierung und Handel kombiniert. Wir bieten Leveraged Trading für mehrere Vermögenswerte an, darunter: Bitcoin, Ethereum und mehr.
Unser im Jahr 2015 gegründetes Unternehmen ist exponentiell gewachsen und bedient derzeit Kunden auf der ganzen Welt. Wir bieten unseren Kunden Zugang zu erstklassiger Liquidität und einer breiten Palette von Handelsinstrumenten und sorgen gleichzeitig für Sicherheit, sodass ein sicheres und effizientes Handelsumfeld für alle entsteht.“
de-finanz.de besitzt keine Erlaubnis der BaFin
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt de-finanz.de aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Warnung: Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man nicht investieren. Es liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Online-Trading-Betrug (Scam) vor.
Mögliche Indizien für einen Anlagebetrug: Kein Impressum, anonyme Betreiber. keine Auszahlung der Gelder
Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar, er tritt nur unter dem Namen De-Finanz Group GmbH auf. Ferner nennt er keine Geschäftsadresse, ein Impressum ist auf der Website ebenfalls nicht vorhanden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit de-finanz.de haben und keine Auszahlung ihres Guthabens erhalten. Sie meint: „Die Webseite hat kein Impressum. Dies ist schon einmal das erste Indiz für eine unseriöse Anlageplattform. Zudem sind die wahren Betreiber der Domain nicht offengelegt. Hier stehen alle Zeichen auf einen Anlagebetrug.“
Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, sehr vorsichtig sein und vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Handeln Sie schnell! Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Blockchainnachverfolgung rekonstruieren lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Großer Erfolg für die Kanzlei plan C
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit de-finanz.de haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: