Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von AIFMD. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website aifmd.xyz ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die BaFin hat bereits am 26. Februar 2024 vor der identischen Website aifmd.info gewarnt.
aifmd.xyz behauptet auf seiner Online-Plattform, eine seriöse Blockchain-Handelsplattform zu sein:
„AIFMD – ist eine open source Blockchain-Handelsplattform. Basierend auf dem effizienten DPOS-Konsensalgorithmus besteht diese faire und offene Community aus Blockchain-Enthusiasten aus der ganzen Welt. Nach acht Jahren Arbeit mit Blockchain haben wir eine innovative Software-Plattform und ein stabiles Community-Konzept entwickelt.“
aifmd.xyz hat keine Erlaubnis der BaFin
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Achtung bei fehlendem Impressum auf der Webseite!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die Schwierigkeiten haben, von AIFMD ihre Gelder zurück zu erhalten. Die Rechtsanwältin führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick vertrauenswürdig aus. Dennoch fällt gleich ins Auge, dass ein Impressum fehlt. Hier sollten alle Alarmglocken schrillen. Liegt zudem keine Erlaubnis der BaFin vor, könnte es sich um einen betrügerischen Broker handeln.“
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Sichern Sie alle Beweise – dies erleichtert eine Rückführung Ihrer Gelder
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern.
Großer Erfolg für die Kanzlei plan C
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit AIFMD haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: