Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen!
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat mit Pressemitteilung vom 26.10.2023 bekannt gegeben, dass nach jahrelangen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm und der Zentralstelle Cybercrime Bayern im August 2023 in einer gemeinsamen Aktion mit den Behörden Costa Ricas und unter Beteiligung des Bundeskriminalamts ein 40-jähriger Tatverdächtiger in Puntarenas festgenommen werden konnte. Dabei wurde sein Anwesen durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sowie Vermögenswerte in siebenstelliger Höhe gesichert. Der Beschuldigte soll als Kopf einer aus zahlreichen Personen bestehenden Tätergruppierung mindestens ein betrügerisches Callcenter im Kosovo betrieben haben.
Ermittlungen seit 2020 gegen die betrügerischen Trading-Plattformen
Seit 2020 ermitteln die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm und die Zentralstelle Cybercrime Bayern in einer Vielzahl von Fällen des betrügerischen Cybertradings. Die verfolgte Tätergruppierung betrieb laut Generalstaatsanwaltschaft Bambergseit mindestens 2017 eine Vielzahl betrügerischer Trading-Plattformen im Internet. Bereits im März 2021 kam es in enger Kooperation mit den kosovarischen Behörden zu einem groß angelegten Action Day in Pristina (Hier zur Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom 06.04.2021).
Gesamtschaden liegt bei über 22 Millionen Euro
Im Anschluss an diese konzertierte Aktion wurde die umfangreichen und komplexen Ermittlungen der bayerischen Ermittlungsbehörden fortgeführt. Laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg istmittlerweile von über 70 deutschen und österreichischen Geschädigten Anzeige erstattet worden, die über 5,5 Millionen Euro an die Tätergruppierung verloren haben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der Geschädigten wesentlich höher ist: die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg rechnet miteinen Gesamtschaden von weltweit über 22 Millionen Euro, der von dieser Tätergruppierung aus mehreren Callcentern heraus verursacht worden sein soll.
Die betrügerischen Trading-Plattformen dieser Tätergruppierung sollen u.a. sein:
- FXC Markets
- World FXM
- CFX Point
- CFD Global
- Bit FX Markets
- IFX Banc
- Bit Cap CM
- FX Optex Groups
- Agricoxq
Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Auswertung der Ermittlungen noch weitere betrügerische Online-Trading-Plattformen mit dieser Tätergruppierung in Verbindung bringen lassen.
Festnahme eines Hintermanns in Costa Rica – Arrestierung von Vermögenswerten in Millionenhöhe
Im Zuge der Ermittlungen gelang den Ermittlungsbehörden die Identifikation mehrerer Hintermänner. Einer dieser Hintermänner konnte in Costa Rica lokalisiert werden. Am 29. August 2023 wurde der 40-jährige israelische Tatverdächtige (Yakir R.) in einer gemeinsamen Aktion der costa-ricanischen und deutschen Behörden von Spezialeinsatzkräften in Puntarenas festgenommen. Dabei wurde auch das Anwesen des Beschuldigten durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Zudem konnten auch Vermögenswerte in siebenstelliger Höhe gesichert, darunter Immobilien und Kryptowährungen. An den Maßnahmen waren vor Ort insgesamt rund 50 Beamte beteiligt, darunter neben den costa-ricanischen Einsatzkräften auch zwei Spezialstaatsanwälte aus Bamberg und Polizeibeamte aus Schwaben. Sie wurden dabei intensiv durch das Bundeskriminalamt unterstützt, das ebenfalls in die Maßnahmen eingebunden war.
Täter soll nach Deutschland ausgeliefert werden
Von Seiten der deutschen Behörden wird nun die Auslieferung des Festgenommenen nach Deutschland vorangetrieben.
Weitere Hintermänner bereits bekannt, angeklagt und/oder verurteilt
Ein weiterer Hintermann konnte im Oktober 2022 auf Ibiza aufgrund eines von der Zentralstelle Cybercrime Bayern erwirkten Europäischen Haftbefehls durch die spanische Polizei festgenommen werden. Der heute 42-jährige israelische Tatverdächtige wurde jedoch am Folgetag vom zuständigen Gericht aus der Haft entlassen und entzog sich anschließend dem Auslieferungsverfahren. Er ist seitdem flüchtig.
Parallel dazu wurden in dem Gesamtkomplex in den vergangenen anderthalb Jahren schon sechs weitere Mitglieder der Tätergruppierung rechtskräftig verurteilt:
Schon im April 2022 hatte die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen einen damals 34- jährigen albanischen Staatsangehörigen erhoben, der als Leiter eines der Callcenter Teil der Tätergruppierung war (Pressemitteilung vom 18.05.2022). Er wurde im Juli 2022 durch das Landgericht Augsburg rechtskräftig wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Fünf weitere kosovarische Staatsangehörige wurden nach Auslieferungen aus Albanien, Nordmazedonien und Schweden zudem zu Gesamtfreiheitsstrafen von bis zu vier Jahren verurteilt. Sie waren als sog. Retention Agents in den Callcentern in Pristina tätig.
Gegen zwei weitere Mitglieder der Tätergruppierung wurde bereits Anklage erhoben. So muss sich u.a. derzeit ein im August 2022 aus Kroatien ausgelieferter kosovarischer Staatsangehöriger vor Gericht verantworten. Gegen den 35-Jährigen war im April 2023 Anklage erhoben worden, da er in den Jahren 2017 bis 2018 als Manager in einem der Callcenter tätig gewesen sein und dabei einen Schaden in siebenstelliger Höhe mitzuverantworten haben soll. Der Prozess läuft seit Anfang September vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg.
Ermittlungserfolge sind auch außereuropäisch möglich!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in Ländern wie Costa Rica möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollten und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Ermittlungserfolge brauchen ihre Zeit – Geduld ist gefragt
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz fügt hinzu: „In diesem Fall haben die Ermittlungen mehrere Jahre gedauert. Erst als das komplette kriminelle Netz auch international identifiziert war, konnten die Ermittlungsbehörden endlich zuschlagen. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie komplex und international die Täter- und Organisationsstruktur ist und wieviel Kooperation, Abstimmung und Personal zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden aus den verschiedenen europäischen Ländern notwendig ist.“
Die Rechtsanwältin rät Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob auch ihre Trading-Plattform von solchen Ermittlungserfolgen betroffen ist. In diesem Fall wäre es wichtig, ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen und sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen. Je früher, desto besser.“
Bislang nur geringe Zahl von Strafanzeigen – das erhöht die Quote der Geschädigten
Die geringe Zahl von 70 Strafanzeigen in Deutschland und Österreich bestätigt, dass in solchen Cybertrading-Fällen oft nur wenige Opfer überhaupt Anzeige erstatten, vermutlich weil sie von dem Betrug nichts mitbekommen haben, sich schämen oder denken, dass sie keine Chancen haben. Tatsächlich handelt es sich hier um mutmaßlich mehrere Tausend Geschädigte! Diejenigen Geschädigte, die tätig werden, haben daher noch wesentlich größere Chancen, ihren Verlust vollständig ersetzt zu bekommen.
Um Geld zurück zu erhalten, müssen die Geschädigten eigene Ansprüche geltend machen
Durch die Festnahme der Betrüger erfahren die geschädigten Anleger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Das passiert jedoch nicht automatisch, denn das Strafverfahren dient nämlich vorrangig nur der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Um hier erfolgreich zu sein, sollten sich die geschädigten Anleger unbedingt von einem erfahrenen auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob auch Ihre Anlageplattform von diesem Ermittlungserfolg betroffen ist und/oder Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: