Wir von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C haben bereits über die Trading-Plattform Gala Gruppe (gala-gruppe.com) berichtet. Unsere Mandanten haben allesamt keine Auszahlungen erhalten, weshalb wir rechtliche Schritte zur Rückholung der Gelder eingeleitet haben.
Lesen Sie hier: Negative Erfahrungen mit Gala Gruppe (gala-gruppe.com)! Trading Anlagebetrug? Geld zurück
Gala Gruppe (gala-gruppe.com) besitzt keine ordnungsgemäße Erlaubnis der BaFin
Am 26.06.2023 warnt nun auch die Finanzaufsicht BaFin vor der Website gala-gruppe.com. Laut BaFin betreibt die in der Schweiz ansässige Gala Gruppe ohne Erlaubnis eine Handelsplattform für Kryptowerte. Die Verantwortlichen geben vor, angeblich erzielte Gewinne erst nach Zahlung einer „Ertragssteuer“ auszuzahlen.
Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen unserer Mandanten.
Negative Erfahrungen mit der Gala Gruppe – keine Auszahlung der vermeintlichen Gewinne
Diese schlechten Erfahrungen mussten leider auch unsere Mandanten machen: als sie eine Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne beantragten, wurden von ihnen zuerst Steuern, Kosten für Versicherungen, Broker- und Umwandlungsgebühren und andere Gebühren als Bedingung für die Auszahlung gefordert.
Unsere Mandanten wurden auch von angeblichen Mitarbeitern von „Blockchain“ kontaktiert und aufgefordert weitere angebliche Gebühren zu bezahlen. („Blockchain“-Betrugsmasche“: Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus! Geld zurück!)
Achtung! Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie als Bedingung für eine vermeintliche Auszahlung zunächst eine Zahlung leisten müssen. Dies ist üblicherweise ein deutliches Warnzeichen für einen Betrug.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Vor einer Anlageentscheidung sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt und sorgfältig recherchieren, ob es die Handelsplattform tatsächlich gibt. Werden Sie zu plötzlichen Vorab-Zahlungen aufgefordert, sollten die Alarmglocken schrillen.“
Immer wenn eine Handelsplattform ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin handelt, ist besondere Vorsicht angebracht. Seriöse Unternehmen können eine Erlaubnis vorweisen! Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet also immer, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.
Sie finden Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, in der Unternehmensdatenbank.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Gala Gruppe haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: