Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt mit Hinweis vom 21.08.2023 vor den Trading-Plattformen bullinvest.in und bullinvest.trade. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen über seine Websites bullinvest.in und bullinvest.trade an.
bullinvest.in und bullinvest.trade geben an, erfahrene Handelsplattformen für Aktien und Kryptowerte zu sein
Bullinvest wirbt auf seinen Handelsplattformen mit dem folgenden Worten:
„Geld verdienen auf einer Plattform mit 0% Gebühren und der Möglichkeit, jeden Finanzmarkt zu wählen“.
Bullinvest behauptet ferner:
„Das Unternehmen professioneller Trader und Investoren, das dieses Projekt vor 7 Jahren ins Leben gerufen hat, arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Technologie und der Nutzungsbedingungen. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie wichtig es ist, bequem zu arbeiten. Deshalb kümmern wir uns um jeden Kunden und versuchen, den Arbeitsprozess individuell zu optimieren. Momentan bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, in Aktien und Kryptowährungen zu investieren oder ein persönliches Konto unseren Experten anzuvertrauen..“
bullinvest.in und bullinvest.trade besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Nun teilte die BaFin mit dieser Warnmeldung mit, dass Bullinvest keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) habe.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Handelt ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, könnte ein Online-Trading-Betrug (Scam) vorliegen!
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Negative Erfahrungen unserer Mandanten mit bullinvest.in und bullinvest.trade!
Keine Auszahlung – Geld zurück?
Die auf Online-Trading- und Krypto-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Mandanten, die bei bullinvest.in und bullinvest.trade investiert haben und keine Auszahlungen ihrer vermeintlichen Gewinne erhalten.
Dabei wurden unseren Mandanten eine schriftliche „Steuergarantie“ gegeben, wonach sie nach Zahlung einer Steuer „nach § 4 des britischen CTG-Gesetzes“ die Auszahlung ihres angeblichen Guthabens erhalten.
Tatsächlich handelt es sich um ein gefälschtes Dokument und eine Auszahlung haben unsere Mandanten nicht erhalten.
Steuer ist ein Indiz für Betrug
Achtung: wenn Ihr Broker bei einem Auszahlungswunsch Ihrerseits vorab eine Steuer verlangt, sollten Sie hellhörig werden. Experten weisen darauf hin, dass dann mit höchster Wahrscheinlichkeit der Versuch eines Anlagebetrugs vorliegt. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht.
Lesen Sie auch hier: Achtung! Indiz für Anlage-Betrug: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C hat bereits rechtliche Schritte für die geschädigten Mandanten von Bullinvest eingeleitet:
„Die Handelsplattform wirkt auf den ersten Blick vertrauenswürdig und professionell. Die üblichen Warnsignale fehlen hier: ein Impressum existiert, die Firma soll registriert sein und ihren Geschäftssitz in London haben. Wir haben recherchiert, dass die Domain „bullinvest.trade“ erst am 24.02.2023 registriert wurde, also noch nicht lange existiert. Von 7 Jahre Erfahrung kann daher nicht die Rede sein. Spätestens mit der jetzigen Warnung der BaFin sollten die Alarmglocken schrillen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Bullinvest haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: