An die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich immer wieder Anleger, die u.a. angeblich von Mitarbeitern der Kryptowährungsbörse Crypto.com kontaktiert wurden und denen versprochen wurde, ihren angeblichen Gewinn oder ihr investiertes Geld zurück zu erhalten.
Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von dem Kryptowährungsanbieter Crypto.com stammen.
Echte Erfahrungsberichte von betrogenen Mandanten
Unsere Mandanten berichten uns, dass sich angebliche Mitarbeiter von „Crypto.com“ oder auch „Blockchain“, „Binance“ etc. bei ihnen gemeldet haben und behaupten, sie hätten das vermeintliche Guthaben oder die verloren geglaubte Investition gefunden und sichergestellt.
So lautet etwa die Mail eines angeblichen „Beraters“, von Crypto.com:
„Wir haben den vollen Betrag von 4,33 BTC unter Ihrem Namen auf Crypto.com erhalten/gefunden/sichergestellt. Allerdings kann kein Betrag auf Ihr BTC Wallet von Crypto.com gelegt werden, da Sie für weitere drei Transaktionen die bestimmten Gebühren zahlen müssen…
Daher setzen Sie diese zusätzliche Summe ein, und die dringend benötigten Zahlungen werden weggenommen. Was übrig bleibt, wird natürlich an Ihre Bank zurückerstattet. Dabei handelt es sich um Transaktionsgebühren, die im Voraus bezahlt werden sollten, um den oben genannten Betrag zu erhalten. Transaktionsgebühren liegen normalerweise zwischen 7 und 10 %. Abschließend müssen Sie 10 % des Gesamtbetrags auf Ihr Crypto.com-Konto überweisen, die für Transaktionsgebühren im Voraus bezahlt werden.“
Bitcoin Betrug durch Crypto.com? – Identitätsmissbrauch der Kryptowährungsbörse
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Die Behauptung, dass das Guthaben auf einer bekannten Kryptowährungsbörse wie Crypto.com, Binance, Blockchain, Coinbase etc. liege und nach Zahlung einer Gebühr ausbezahlt würde, ist mittlerweile zu einer neuen Betrugsmasche geworden. Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von einem seriösen Kryptowährungsanbieter stammen. In Wahrheit handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, der von Laien nur sehr schwer zu erkennen ist. Vor dieser Betrugsmasche eines Identitätsmissbrauchs von bekannten Kryptowährungsbörsen durch unbekannte Täter haben auch die BaFin und das BKA bereits gewarnt.“
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Auszahlung nur unter der Bedingung einer weiteren Zahlung – Indiz für Anlagebetrug!
„Immer wenn eine Auszahlung an die Bedingung einer weiteren Zahlung geknüpft wird, sollten Sie hellhörig werden. Es gibt keinen Grund, eine Vorabzahlung für eine Auszahlung zu leisten, egal ob „Transaktionsgebühr“, „Kapitalertragssteuer“, „Liquidationsnachweis“, „Kaution“ oder eine ähnliche Gebühr. Eine Vorabgebühr ist immer ein Indiz für einen Anlagebetrug“ warnt die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz. „Lassen Sie sich nicht täuschen und ziehen Sie rechtzeitig einen auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Anwalt zu Rate.“
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Prüfen Sie stets die erhaltenen Dokumente und Email-Adressen auf ihre Echtheit
Bei den Emailadressen fällt oft auf, dass diese nicht die Original-Email der Kryptowährungsbörse ist, sondern ähnlich klingende, gefälschte Emailadressen verwendet werden. Auch werden häufig Freemail-Adressen benutzt. Die Original-Kryptowährungsbörsen verwenden natürlich keine Freemail-Adressen. All diese Umstände sprechen für einen Trading Betrug und einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der echten Kryprowährungsbörse. Es lohnt sich also, bei solchen Dokumenten genauer hinzuschauen.
Zahlen Sie auf keinen Fall die geforderte Gebühr und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt auf!
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sollte von Ihnen von vermeintlichen Mitarbeitern von „Crypto.com“, einem anderen Anbieter, Ihrem Online-Trading-Broker oder von einer angeblichen öffentlichen Behörde (wie die BaFin) eine „Kapitalertragssteuer“, ein „Liquiditätsnachweis“, eine „Transaktionsgebühr“, eine „Auszahlungsgarantie“ oder Kautionen und Provisionen als Bedingung für die Auszahlung Ihres Gewinnes gefordert werden, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Sie sind mutmaßlich Opfer eines betrügerischen Brokers und eines Trading-Betruges geworden. Zahlen Sie auf keinen Fall, Sie vergrößern dadurch nur Ihren bereits durch den Trading-Betrug entstandenen Schaden.
Falls Sie dem betrügerischen Broker, wie unsere Mandanten, zuvor per Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugang zu Ihrem Computer gewährt hatten, sichern Sie Ihren Computer vor Zugriffen, ändern Sie bitte sofort Ihre Passwörter und verhindern Sie durch rechtliche Maßnahmen das Risiko eines Identitätsdiebstahls (Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl)
Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: