Online-Trading-Plattformen versprechen heutzutage schnelle Gewinne mit geringen Investitionen. Doch unter ihnen gibt es viele schwarze Schafe. So steht die Plattform coinmarkupp.com aktuell im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website coinmarkupp.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
coinmarkupp.com bewirbt sich auf seiner Webseite als “the most trusted cryptocurrency platform”. Die Realität sieht aber anders aus.
coinmarkupp.com besitzt keine Erlaubnis der BaFin
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt coinmarkupp.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man nicht investieren. Es könnte ein Online-Trading-Betrug vorliegen (Scam).
Red flags: Kein Impressum, anonyme Registrierung der Domain
Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar. Er tritt nur unter dem Namen Coinmark auf und nennt keine Rechtsform. Als Geschäftssitz wird lediglich Kanada angegeben, eine vollständige Geschäftsadresse fehlt. Angeblich verfügt der Betreiber zudem über weitere Niederlassungen in Ost-Asien.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit coinmarkupp.comhaben: „Auffällig ist, dass kein Impressum vorhanden ist. Wir haben recherchiert, dass die Domain erst am 7.07.2023 registriert wurde. Zudem versteckt sich der wahre Betreiber der Domain hinter einem Anonymisierungsdienst. Hier stehen alle Zeichen auf einen Anlagebetrug.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.“
Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Bitcoinnachverfolgung nachverfolgen lassen.
„Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit coinmarkupp.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: