Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte mehr und mehr online statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Aber nicht alle sind seriös.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 27.02.2024 auch vor der Website bitirosinvestment.com. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige Bitiros Investment ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Sie bietet dort Anlagen in Kryptowerte, börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds – ETFs), Gold, Immobilien, landwirtschaftliche Produkte und binäre Optionen an.
Bitiros Investment behauptet auf seiner Online-Plattform, ein „seit 1998 geschäftsorientiertes, profitables Investmentunternehmen mit den richtigen Werkzeugen und Experten“ zu sein, „um Ihnen zu helfen, Ihre Investitionen zu steigern.“
Bitiros Investment besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Recherchieren Sie gründlich vor Anlagen im Internet: vertrauen Sie nicht den Angaben auf der Webseite!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die Schwierigkeiten haben, von Bitiros Investmentihre Gelder zurück zu erhalten. Die Rechtsanwältin führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Auch ein Impressum mit Anschrift in Berlin ist angegeben. Aber Achtung! Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, könnte es sich um ein unseriöses Unternehmen handeln.“
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Sichern Sie alle Beweise – dies erleichtert eine Rückführung Ihrer Gelder
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Bitiros Investment haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: