Bei uns meldeten sich zahlreiche Anleger, die von den Anwälten der TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG, der Rechtsanwaltskanzlei Nbs aus Hamburg, unter Setzung einer letzten Frist aufgefordert wurden, angeblich negative Kapitalkonten auszugleichen bzw. die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Was sollen die betroffenen Anleger jetzt tun?
Forderung aus vermeintlich negative Kapitalkonten
Die Anleger der TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG haben sich als atypisch stille Gesellschafter am Unternehmen beteiligt. Zum 31.12.2019 beschloss die Gesellschaft ihre Liquidation und setzte die Komplementärin, die Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 Verwaltung GmbH, als Liquidatorin ein.
Bereits mit der Liquidation kündigte die TrustFonds UK 1 an, dass sie Rückforderungsansprüche aufgrund vermeintlich negativer Kapitalkonten gegen die Anleger geltend machen wird.
Letzte Zahlungsfrist – lassen Sie sich anwaltlich vertreten
Nun wurden die Anleger von den Anwälten der TrustFonds UK 1 letztmals unter Fristsetzung aufgefordert, das vermeintlich negative Abfindungsguthaben zu bezahlen.
Die Anleger, die allesamt bereits einen Totalverlust ihrer Anlage erlitten haben, ärgern sich natürlich über die weitere Forderung. Viele Anleger hatten nicht damit gerechnet, dass sie erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen.
Wir empfehlen den betroffenen Anlegern, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob und wie sie sich gegen die Forderung verteidigen können und ob die Forderung der Anwälte rechtmäßig ist.
Die negativen Kapitalkonten müssen ordnungsgemäß berechnet und die Berechnung offengelegt werden. Eine Rückforderung von Ausschüttungen ist nur dann rechtmäßig, wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt. Dafür müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.
Kein Offenlegung der negativen Kapitalkonten
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Die Forderungen der TrustFonds werden nicht substantiiert belegt. Eine Offenlegung der Berechnungen der Auseinandersetzungsguthaben erfolgte nicht.“
Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung mit den Gesellschaften der Rothmann-Gruppe, u. a. der LogisFonds I AG (ehemals Garbe Logimac AG), der Albis Capital AG & Co KG, der Albis Finance AG, der LeaseTrend AG u.a. und konnte zahlreichen
Anlegern helfen, zu ihrem Recht zu kommen oder zumindest ihre Verluste zu minimieren.
Wenn auch Sie von den Rechtsanwälten der TrustFonds UK 1 in Anspruch genommen worden sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wehren Sie sich und lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung von uns überprüfen.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: