An die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich in letzter Zeit immer weitere Anleger, die Opfer der aktuellen Betrugsmasche „Authority Scam“, „BaFin Scam“ bzw. „Recovery Scam“ geworden sind. Sie werden von Mitarbeitern von vermeintlichen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), aber auch von anderen Finanzmarktaufsichtsbehörden anderer Länder (FINMA, ESMA etc.) kontaktiert und es wird vorgegaukelt, ihnen dabei zu helfen, ihre verloren gegangenen Gelder zurück zu erlangen.
Identitätsmissbrauch zu Lasten der BaFin
In allen Fällen, in denen angeblich die BaFIn an die Geschädigten herantritt, liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der BaFin vor.
Darauf hat die BaFin in ihrer Warnung vom 5.03.2024 ausdrücklich hingewiesen.
Die Finanzaufsicht nutzt nur die E-Mail-Domain@bafin.de und versendet nur E-Mails mit der Domain @bafin.de und BaFinWebDE@newsletter.gsb.bund.de.
E-Mail-Adressen mit einer anderen Domain stammen nicht von der BaFin.
Achtung! Betrügerinnen und Betrüger verwenden ähnliche Adressen.
Ein Beispiel für einen korrekten Absender der BaFin ist poststelle@bafin.de. Davon abweichende E-Mail-Adressen, bei denen das Kürzel „BaFin“ auftaucht, stammen nicht von der Aufsicht – wie etwa poststelle@bafin.com. Dies gilt auch für Fälle, in denen das Kürzel BaFin in anderer Form in der E-Mail-Adresse auftaucht – wie etwa bafin@marketcontactgroup.online u.v.m. Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Newsletter der BaFin abonniert haben, erhalten auch E-Mails mit dem Absender BaFinWebDE@newsletter.gsb.bund.de. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber auch dann wachsam sein, wenn die korrekte E-Mail-Domainangezeigt wird (Spoofing). Das gilt vor allem, wenn sie bislang keinen Kontakt zur BaFin hatten.
Auch wichtig zu wissen: Die BaFin wendet sich nicht von sich aus an Verbraucherinnen und Verbraucher. Öffentliche Behörden kontaktieren Sie niemals von selbst und fordern Sie nie auf, Geld zu überweisen oder sensible Bankdaten wie PINs und Passwörter bekannt zu geben.
„BaFin Scam“ bzw. Authority Scam“ ist ein Folgebetrug
Dieser „Authority Scam“ im Namen der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde ist ein Folgebetrug, in Form eines Recovery Scam.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C erklärt die aktuelle Betrugsmasche wie folgt: „Betrugsopfer, die Geld durch betrügerische Broker verloren haben, geraten oft an vermeintliche „Helfer“, die den Opfern versprechen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Die Betrüger wissen, dass, wer einmal Geld durch Trading Betrug verloren hat, leider meist ein leichtes Opfer ist. Die Betrüger geben sich oft als Aufsichtsbehörde etc. aus, arbeiten aber Sie meist mit den ursprünglichen Tätern zusammen“.
Was sollen Verbraucher und Verbraucherinnen tun, die angeblich von der „BaFin“ kontaktiert wurden?
Die BaFin empfiehlt allen Personen, die ein entsprechendes „Hilfsangebot“ erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Beenden Sie den Kontakt! Geben Sie auf keinen Fall private Daten preis und lassen Sie niemanden per Fernwartungssoftware („AnyDesk“, „TeamViewer“) auf Ihren Computer oder Ihr Handy.
Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.
Lesen Sie hier unsere Tipps für Opfer eines „Authority Scam“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer eines Authority Scam oder eines betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (Kanzlei plan C aktuelle Fälle Online Trading Betrug) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: