Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 15.05.2023 vor der Handelsplattform apollo.expert. Deren Betreiber biete dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an, insbesondere den Handel mit Finanzinstrumenten. Der Betreiber bezeichnet sich auf der Trading-Plattform lediglich als Apollo.expert und ist laut eigenen Angaben in London, Vereinigtes Königreich, ansässig.
Apollo.expert besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Apollo.expert besitzt laut BaFin keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Die BaFin hat daher Ermittlungen gegen Apollo.expert eingeleitet.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie Apollo.expert, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollten alle Alarmglocken schrillen. Es könnte ein Online-Trading-Betrug bzw. Scam vorliegen!
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Apollo.expert bewirbt sich auf ihrer Homepage apollo.expert als erfahrene erstklassige Tradingplattform:
„Warum der Handel mit uns Ihr erster kluger Schritt ist
Apollo.expert bietet eine starke, zuverlässige Technologie, die auf transparenten und maßgeschneiderten Handelsdienstleistungen basiert. Unabhängig davon, wie erfahren Sie sind, unsere Handelsumgebung wird alle Ihre Bedürfnisse erfüllen. Bleiben Sie also ruhig und wissen Sie, dass wir das Beste tun.“
Schlechte Erfahrungen mit Apollo.expert? Keine Auszahlung?
Red flags: Firma existiert erst seit 3 Monaten, unvollständiges Impressum, Briefkastenfirma?
Inhaberin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit Apollo.expert haben. Die Rechtsanwältin hat Folgendes herausgefunden: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „apollo.expert“ erst kürzlich, am 17.02.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Auch ist unklar, ob der auf der Webseite angegebene Geschäftssitz in London stimmt. Dort befindet sich ein großes Bürohaus. Auffällig ist auch, dass die Firma kein vollständiges Impressum, mit Angabe der Verantwortlichen, nennt. Die jetzige Warnung der BaFin, dass die Handelsplattform ohne Erlaubnis handelt, kam nicht überraschend. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Apollo.expert haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: