Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte am heutigen Tag (03.07.2023) nun auch eine Warnmeldung vor der Trading-Plattform gfemarket.com. Nach den Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen GFE Management Ltd. auf seiner Website gfemarket.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
gfemarket.com gibt an, als „preisgekrönte Handelsplattform“ die allerbesten Handelsbedingungen für GFE für Forex, CFD und Kryptowerte zur Verfügung zu stellen und einer der am schnellsten wachsenden Forex-Broker der Welt zu sein.
gfemarket.comwirbt auf seiner Handelsplattform mit einem “Quality One-On-One Trading Training”:
„Wenn Sie neu im Trading sind, können wir Ihnen mit unserem Expertentraining helfen! Holen Sie sich einfach Ihr GFE Markets Handelskonto und einer unserer Expert Trader wird Ihnen bei den ersten Schritten helfen.
Ihr GFE Markets Expert Trader ist ein echter Mensch, der in Ihren Schuhen gesteckt hat. Er oder sie weiß, wie es ist, an den Märkten zu handeln. Er oder sie gibt Ihnen alle Werkzeuge und Marktinformationen, die Sie benötigen, damit Sie fundierte Handelsentscheidungen treffen können. Wer sagt, dass Sie nicht in aller Ruhe handeln können?.“
gfemarket.com handelt aber ohne Erlaubnis der BaFin
Nun teilte die BaFin mit dieser Warnmeldung mit, dass GFE Management Ltd. mit seiner Website gfemarket.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) habe.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Achtung: Handelt ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollten alle Alarmglocken schrillen, denn es könnte ein Online-Trading-Betrug (Scam) vorliegen!
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Schlechte Erfahrungen unserer Mandanten mit gfemarket.com!
Keine Auszahlung – Geld zurück?
Die auf Online-Trading- und Krypto-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Mandanten, die bei gfemarket.cominvestiert haben und keine Auszahlungen ihrer vermeintlichen Gewinne erhalten.
Akquise durch Fake „Höhle der Löwen“
Unsere Mandanten sind durch Zufall im Internet auf GFE Markets gestoßen, indem sie vermeintlich echt wirkende Börsen-Projekte aus „Höhle der Löwen“ angeklickt haben. Es öffnete sich ein Link, unter dem für GFE geworben wurde. Es wurde dafür geworben, dass man auch bei fallenden Kursen Gewinn machen könnte.
Einstieg mit kleinem Betrag
Unsere Mandanten konnten bereits mit einer kleinen Startgebühr von etwa € 250 mit dem Trading beginnen und erhielten einen zusätzlichen „Bonus“ von 50€, damit sie höhere Gewinne machen könnten.
Ständige Forderungen nach weiteren Zahlungen
Die „Broker“ nannten sich Frau von Goldbach, Herr Goldman und Herr Vieri.
Als unsere Mandanten eine Auszahlung ihres vermeintlichen Gewinnes verlangten, wurden von ihnen Gebühren wie „Kapitalertragssteuern“ gefordert. Selbst wenn sie zahlten, wurden unseren Mandanten mit nahezu terrorisierenden und manipulierenden Anrufen zu weiteren Zahlungen gedrängt: entweder wurden Ausreden vorgetragen oder der Einbruch ihrer Konten vorgetäuscht, um weitere Zahlungen zu leisten, damit es überhaupt noch einen Gewinn gäbe und nicht alles verloren sei.
Kein einziger unserer Mandanten hat bislang eine Rückzahlung bzw. Auszahlung erhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat bereits rechtliche Schritte für die geschädigten Mandanten von gfemarket.com eingeleitet:
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit cryptoadviseruk.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: