Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab am 4.10.2023 auch eine Warnmeldung vor den Angeboten der Uptos LTD heraus. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website uptos.com an.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Uptos LTD bewirbt sich auf ihrer Handelsplattform uptos.com als weltweit beliebteste und kundenspezifischste Handelsplattform, die Zugang zu dem Handel mit Währungen, Forex Trading, Derivaten und Spot-Metallen biete:
„Profitieren Sie vom Handel mit der weltweit beliebtesten und kundenspezifischen Handelsplattform UpTrader
Millionen von Händler und Hunderte von Anleger können sich nicht irren – sie haben UpTrader für den Handel mit Währungen und Finanzmärkten gewählt!
Die Plattform bietet erweiterte Funktionen für den Finanzhandel sowie hervorragende Tools für die technische und fundamentale Analyse. UpTrader kann auch automatisch mithilfe von Handelsrobotern und Handelssignalen handeln. Zusätzlich zu den Desktop- und Mobilversionen ist die Plattform auch im Internet verfügbar und kann von jedem Gerät aus aufgerufen werden.“
Uptos LTD hat keine Lizenz der BaFin
Die Inhalte der von uptos.combetriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise Uptos LTD, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Hier zur Warnmeldung der BaFin
Warnung! Es könnte sich um einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam) handeln, wenn eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht besitzt.
Vorsicht bei Offshore-Brokern!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, die Trading-Betrugs-Opfer berät, hat sich die Handelsplattform uptos.com näher angesehen: „Bei dieser Internetplattform ist zwar im Gegensatz zu vielen anderen ein Impressum angegeben. Doch befindet sich die Geschäftsadresse in „Griffith Corporate Centre, St. Vincent & Grenadines“. Diese Anschrift ist als Briefkastenadresse für betrügerische Offshore-Broker in der Karibik bekannt. Die Finanzbehörde von St. Vincent und den Grenadinen reguliert oder überwacht Forex-Broker nicht, so dass die dort registrierten Broker nicht verpflichtet sind, etablierte Finanzregeln und -praktiken zu befolgen. Außerdem ist in diesen Ländern die Gründung anonymer internationaler Unternehmen erlaubt, die nicht verpflichtet sind, Zugang zu ihren Konten zu gewähren“.
Dies wird von betrügerischen Brokern gerne ausgenutzt. Seien Sie vorsichtig bei Offshore-Brokern!
Keine Auszahlung von Uptos LTD?
Die Kanzlei plan C hat Anfragen von Anlegern erhalten, die schlechte Erfahrungen mit uptos.com gemacht haben. Sie erhalten ihren vermeintlichen Gewinn, ebenso die Investition, nicht zurück.
Achtung: immer wenn die Auszahlung des vermeintlichen Guthabens mit fadenscheinigen Argumenten verhindert oder von weiteren Zahlungen, wie etwa Steuern, Gebühren, Liquidationsgebühren, Kautionen, abhängig gemacht wird, sollten die Alarmglocken schrillen.
Achtung! Indiz für Anlage-Betrug: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Wer beim Online Trading bereits Geld verloren hat, sollte auf keinen Fall weitere Zahlungen leisten. Bei vielen Geschädigten ist die Hoffnung so groß, durch eine angeblich letzte Zahlung endlich den vermeintlichen hohen Gewinn zu erhalten. Immer vergeblich. Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen konnten wir die Täter schon oft identifizieren. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Probleme mit Uptos LTD haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online- Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/uptos-com-bafin-warnt-vor-uptos-ltd-trading-betrug-217098.html