Neuer Anlagebetrug durch einen vermeintliche Trading-Plattform in München?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte mit Hinweis vom 01. Juni 2023 vor der Online-Handelsplattform bankingsy.pro.
Deren Betreiber tritt unter der Firmierung Bankingsy Consultants Limited auf und sitzt angeblich in München. Über die Website bietet er ohne Erlaubnis eine Handelsplattform für Aktien, Forex, Edelmetalle, Indizes und Kryptowerte an.
Bankingsy.pro gibt an, die führende Handelsplattform für Aktien, Forex, Edelmetalle, Indizes und Kryptowerte zu sein
Die unbekannten Betreiber bewerben Bankingsy Consultants Limited auf deren Homepage bankingsy.pro als „führende Social Trading Plattform“:
„Bankingsy Consultants Limited ist ein Broker, der im Einklang mit der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente arbeitet. Bankingsy Consultants Limited ist mit der Gesetzgebung vollständig konform und behandelt die Gelder der Kunden mit Sorgfalt. Alle Einlagen werden in europäischen Banken mit dem Zuverlässigkeitsgrad AAA+ aufbewahrt, um die Zuverlässigkeit der Lagerung zu gewährleisten.
Darüber hinaus verfügt unser Unternehmen über einen Entschädigungsfonds, der von jedem Kunden im Laufe seines Handels in Anspruch genommen werden kann, falls Maßnahmen in Bezug auf seine Einlagen oder Finanztransaktionen ergriffen wurden, die den Interessen und Absichten des Händlers zuwiderlaufen.“
Bankingsy.pro besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Nun teilte die BaFin mit dieser Warnmeldung Bankingsy Consultants Limited mit, dass diese keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) habe. Die BaFin hat bereits Ermittlungen gegen die angebliche Handelsplattform Aktien, Forex, Edelmetalle, Indizes und Kryptowerte mit dem behaupteten Geschäftssitz in München eingeleitet.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Handelt ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollten Sie sehr vorsichtig sein, denn es könnte ein Online-Trading-Betrug (Scam) vorliegen!
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Schlechte Erfahrungen mit Bankingsy.pro?
„Red flags“ (Warnzeichen): Unbekannte Betreiber, Plattform existiert noch nicht lange, Briefkastenadresse in München?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat für ihre Mandanten über Bankingsy.pro recherchiert: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „bankingsy.pro“ erst am 09.02.2022 registriert wurde, über den Anonymisierungsdienst Namecheap. Von einer lange existenten und erfahrenen Firma kann daher nicht die Rede sein. Der wahre Betreiber wird auch nicht offengelegt. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Wir haben auch den angegebenen Geschäftssitz in der Radlkoferstraße 2 in München ausfindig gemacht. Dort gibt es virtuelle Büros. Die jetzige Warnung der BaFin, dass die Handelsplattform ohne Erlaubnis handelt, sagt alles: Hier sollten die Alarmglocken schrillen. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Bankingsy.pro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: