Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Cyber Capital. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber auf der Website cybercapital.ltd ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie bieten über die Website an, Konten für den Handel mit Finanzinstrumenten zu eröffnen.
Cyber Capital wirbt auf seiner vermeintlichen Handelsplattform mit den Worten:
„Entwickeln Sie Ihre Erfahrung und steigern Sie Ihr Einkommen, indem Sie effizient handeln und intelligente Entscheidungen treffen.“
Die BaFin Warnung zu Cyber Capital (cybercapital.ltd) sollten Sie ernst nehmen. Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Liegt eine solche Warnung der BaFin vor, gibt es bereits geschädigte Anleger dieser Trading-Plattform. Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen Online-Trading-Betrug (Scam) handelt.
Haben Sie negative Erfahrungen mit cybercapital.ltd und erhalten Sie keine Auszahlung?
Oder wird die Auszahlung unter die Bedingung einer weiteren Zahlung, wie einer Gebühr, Steuern, Kaution, Liquidationsnachweis, etc. gestellt?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Wird die Zahlung einer Vorabgebühr gefordert, liegt mit höchster Wahrscheinlichkeit der Versuch eines Anlagebetrugs vor. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Die BaFin und das Finanzamt bestätigten uns, dass es eine solche Steuer in keiner Form gibt. Manche Anleger haben schon einmal von der Kapitalertragssteuer für ausländische Investments gehört und verwechseln diese mit der behaupteten Steuer der Trading-Firmen. Dies machen sich die Betrüger zu Nutze.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehl: „Zahlen Sie auf keinen Fall die geforderten Vorab-Gebühren, sonst wird Ihr Schaden nur noch größer.Wenden Sie sich schnell an einen Anwalt für Anlagebetrug. Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Beweise zu sichern, d.h. machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, Ihrem Trading-Konto – und Verlauf, dem Chat-Verlauf und sichern Sie alle Kontaktdaten Ihrer Berater. Je mehr Beweise Sie gesichert haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen und desto größer ist die Chance, Ihre Investitionen wiederzuerhalten.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit cybercapital.ltd haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: