Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 26.01.2024 vor Angeboten auf der Website coinprimemarket.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber tritt unter dem Namen Coinprime Market auf und nennt keine Rechtsform. Auf der Website wird eine US-amerikanische Geschäftsadresse in New York angegeben. Der Betreiber behauptet, eine Lizenz der Financial Regulatory Services Authority (FRSA) zu besitzen. Es ist laut BaFin nicht klar, welche Aufsichtsbehörde damit gemeint ist.
Coinprime Market wirbt mit den folgenden gut klingenden Worten:
„Wir entwickeln starke Marken und Identitäten!
Coinprime Market besteht aus einem Team von Finanzmarktexperten, die speziell zusammengestellt wurden, um seinen Kunden die bestmöglichen Handelsbedingungen zu bieten. Unsere Spezialisten waren an der Entwicklung technischer Spezifikationen für die Gestaltung einer modernen Plattform beteiligt, die sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Händler geeignet ist. Egal, ob Sie ein unerfahrener Anfänger oder ein erfahrener Händler sind, unsere Plattform kann Ihnen alle Informationen liefern, die Sie benötigen, um die richtigen Broker für Ihr Portfolio zu finden.“
Coinprime Market besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Coinprime Market, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Dies ist meist ein untrügliches Zeichen für einen Anlagebetrug (Scam).
Red flags: keine Angaben zum Betreiber und Registrierung der Domain erst vor kurzem
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die ihre Investitionen von Coinprime Market nicht zurück zu erhalten haben. Die Rechtsanwältin führt aus: „Auf den ersten Blick wirkt die Seite professionell. Es gibt auch ein Impressum. Allerdings sind keinerlei Angaben zu den Verantwortlichen enthalten. Wir haben recherchiert, dass die Domain erst am 2. August 2023 registriert wurde. Auch erfolgte die Registrierung anonym. Dies zusammen mit der fehlenden Erlaubnis der BaFin deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“
Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Großartiger Erfolg für die Kanzlei plan C
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Coinprime Market haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: