Jeden Tag tauchen neue Trading-Plattformen auf, die schnelles Geld versprechen. Doch nicht alle sind seriös. Jetzt steht die angebliche Handelsplattform vipsmarkets.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 22.01.2024 auch vor Angeboten der Vipsmarkets. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website vipsmarkets.com, telefonisch und per Email ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Dabei wirbt Vipsmarkets mit einer BaFin-Zulassung. Diese gibt es nicht, eine Vipsmarkets wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
vipsmarkets.com wirbt auf seiner Handelsplattform mit den vielsagenden Worten:
„Willkommen auf unserer Website, einer umfassenden Plattform, die Ihnen den Einstieg in die Welt der Kryptowährungen erleichtern soll. Mit unserer benutzerfreundlichen Oberfläche und hochmodernen Tools bieten wir eine nahtlose Erfahrung für den Handel, die Investition und die Verwaltung digitaler Vermögenswerte. Egal, ob Sie ein erfahrener Händler oder ein Neuling im Bereich Kryptowährungen sind, unsere Plattform bietet eine sichere und bequeme Umgebung für den Kauf, den Verkauf und die Investition in Kryptowährungen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über Markttrends, greifen Sie auf Echtzeitdaten zu und treffen Sie fundierte Entscheidungen, während Sie die aufregenden Möglichkeiten nutzen, die die sich schnell entwickelnde Welt der digitalen Währungen bietet. Werden Sie noch heute Mitglied bei uns und beginnen Sie Ihre Krypto-Reise mit Zuversicht.“.
Vipsmarkets: keine Erlaubnis der BaFin!
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Vipsmarkets, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Warnzeichen: Kein Impressum, keine Angaben zum Betreiber und Registrierung der Domain erst vor kurzem
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die ihre Investitionen von Vipsmarkets nicht zurück zu erhalten haben. Sie meint: „Es ist schon auffällig, dass die Webseite kein Impressum, keine Kontaktdaten und keinerlei Angaben zu den Verantwortlichen enthält. Hier sollten schon alle Alarmglocken schrillen. Wir haben recherchiert, dass die Domain erst vor wenigen Monaten, am 09.10.2023, registriert wurde. Dies zusammen mit der fehlenden Erlaubnis der BaFin deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Großer Erfolg für die Kanzlei plan C
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Vipsmarkets haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: