Anlagebetrug ist ein aktuelles Problem, von dem viele Anleger weltweit betroffen sind. Einer der jüngsten Fälle, der im Fokus der Regulierungsbehörden steht, ist die Online-Trading-Plattform echoin.fund.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von Echoin. Es besteht nach ihren Erkenntnissen der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website echoin.fund ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Österreichische Finanzaufsicht FMA warnte schon vor Echoin Fund (echoin.fund)
Am 7. Oktober 2023 gab auch die FMA eine Warnmeldung heraus. Sie warnte davor, Geschäfte mit Echoin Ltd zu tätigen. Laut FMA hat Echoin Ltd keine Genehmigung, Bankgeschäfte in Österreich auszuführen und darf demzufolge nicht gewerblich handeln, weder auf eigene noch auf fremde Rechnung. Diese Information stamme aus § 4 Abs 7 des Bankwesengesetzes.
Echoin Fund hat keine Erlaubnis der BaFin
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Echoin Fund, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Vorsicht! Wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten Sie wachsam sein. Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen betrügerischen Broker handeln.
Deshalb empfehlen wir vor einer Investition im Internet nachzuprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Zugelassene Unternehmen finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Großer Ermittlungserfolg der Kanzlei plan C gegen Anlagebetrüger!
Wir vertreten bereits mehrere Anleger, die schlechte Erfahrungen mit Echoin Fund (echoin.fund) gemacht haben und keine Auszahlung erhalten. Wir empfehlen den geschädigten Anlegern, schnell zu handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, um ihre Gelder zu sichern.
Die Kanzlei plan C kann aktuell einen großartigen Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrüger für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, rät betroffenen Betrugsopfern: „ Dieser Erfolg zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und dass sie ihren Schaden geltend machen sollten. Auf diese Chance, Ihr Geld von den betrügerischen Brokern zurückzuholen, sollten Sie nicht verzichten“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Echoin Fund (echoin.fund) und keine Auszahlung Ihres vermeintlichen Gewinnes erhalten?
Warnzeichen: Handelsplattform erst vor kurzem registriert und anonym – Zeichen stehen auf Anlagebetrug
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von echoin.funderhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „echoin.fund“ erst am 22.05.2023 registriert wurde. Von einem erfahrenen Broker kann nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit echoin.fundbzw. Echoin Fundhaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: