Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Probleme mit Festgeldangeboten im Internet haben. Der Betrug mit Festgeld bzw. Zinsplattformen greift in der letzten Zeit immer weiter um sich. Das digitale Zeitalter und das Internet ist für eine solche Art des Betruges prädestiniert.
Wir haben bereits über die SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Nun wird auch gegen die Plattform der Private Equity Group (privateequity-group.com) ermittelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.09.2023 vor Angeboten der Private Equity Group. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website privateequity-group.com an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Private Equity Group gibt auf ihrer Webseite privateequity-group.com an, ein großes erfahrenes Unternehmen im Finanzbereich zu sein:
„Über 400 internationale Unternehmenstransaktionen seit 1995 machen Private Equity Group zum globalen Ansprechpartner für Mittelstand und Großkonzerne.
Seit unserer Gründung vor 28 Jahren ist verantwortungsvolles Unternehmertum der Kern unseres Investitionsansatzes.
Durch unsere Investmentkonzepte haben wir mehr Marktführer geschaffen als jeder andere Fonds in Europa. Im Rahmen von Nachfolgelösungen, Branchenkonzepten („Buy&Build“) und Konzernausgliederungen beteiligen wir uns mehrheitlich an mittelständischen Unternehmen oder/und stellen Kapital für Wachstum und Zukäufe bereit.
Beteiligungsunternehmen von Private Equity Group setzen weltweit mehr als 35 Mrd. EUR um. Wir verstehen Wachstum zu erzeugen und auch umzusetzen.“
Fehlende Erlaubnis ist mögliches Indiz für Anlagebetrug
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollten die Alarmglocken schrillen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Da die Webseiten dieser Firmen meist sehr professionell gestaltet sind und mit einer „Einlagensicherung“ geworben wird, gehen die Anleger von einer sicheren Anlage aus. In Wahrheit stecken aber oftmals betrügerische Angebote dahinter, die für einen Laien nur schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, könnte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Anlagebetrug handeln.“
Informieren Sie sich über die Warnzeichen:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Festgeld-Betrug durch Private Equity Group (privateequity-group.com)? So erhalten Sie Ihr Geld zurück!
Die Anleger, die nun Schwierigkeiten mit der Private Equity Group (privateequity-group.com) haben, hatten angebliche lukrative Festgeldangebote von derPrivate Equity Group erhalten.
Es wurde behauptet, dass die Festgeldanlage sehr sicher sei, weil sie durch die EU-Einlagensicherung abgesichert sei. Die Anlage sollte bei bekannten europäischen Banken, wie etwa der Santander Bank erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dies nur vorgetäuscht ist und das Geld dort überhaupt nicht auf den Namen der Anleger angelegt wurde. Zur Verifizierung sollen die Anleger eine Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses senden (Achtung Identitätsmissbrauch!).
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Auszahlung
Viele Anleger ahnen lange nicht, dass sie Opfer eines Festgeld-Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen.
Recherchen werfen Fragen auf
Die Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu der Private Equity Group angestellt: die Webseite privateequity-group.com wurde erst am 21.08.2023 registriert. Wie passt dies mit der angeblichen 28-jährigen Erfahrung zusammen? Die Registrierung erfolgte über einen Anonymisierungsdienst, also anonym und ohne den Betreiber offenzulegen. Eine anonyme Registrierung sollte immer Fragen aufwerfen.
Vorsicht bei Zahlungen auf ausländische Konten
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt: „Soll die Geldanlage über das Internet auf ein ausländisches Konto gezahlt werden, ist besondere Vorsicht angesagt. Seien Sie auch misstrauisch, wenn eine Verifizierung in Form eines Video bzw. Postident-Verfahrens bei der (ausländischen) Bank nicht erforderlich ist. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Empfängerkonto nicht um ein Konto auf Ihren Namen – und Sie sind Opfer eines Betruges geworden. Wir empfehlen, sobald wie möglich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern.“
Betrugsmasche weiterer Festgeld/Zinsplattformen
Die Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen und hat rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die investierten Gelder zu sichern. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser schnelles Handeln konnten wir schon Gelder für unsere Mandanten, die Opfer von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen geworden sind, zurückholen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Probleme mit der Private Equity Group haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern. Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld – Betrugs – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: