Vorsicht vor neuer Betrugsmasche!
An die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich in letzter Zeit vermehrt verunsicherte Anleger, die von Mitarbeitern von vermeintlichen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich), der ESMA (European Securities Markets Authority Frankreich) etc. kontaktiert wurden. Manchmal werden auch andere Behörden bzw. Firmen genannt und eine Zusammenarbeit mit einer offiziellen Aufsichtsbehörde vorgetäuscht. Dies geschieht häufig auch durch angebliche „Blockchain“- Mitarbeiter, die behaupten mit einer Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten.
Zur „Blockchain“- Betrugsmasche lesen Sie auch hierzu:
Aufsichtsbehörde hat angeblich Gelder sichergestellt
Diese Betrüger informieren über vermeintliche Ermittlungen, bei denen diese angeblich auf ein Bitcoin-Wallet gestoßen sind, das angeblich auf den Namen der Geschädigten lautet. Dabei missbrauchen sie oft das Logo der offiziellen Aufsichtsbehörde und benützen ähnliche E-Mail- und URL Adressen der offiziellen Stelle. Die vorgelegten Dokumente der angeblichen Aufsichtsbehörde oder von „Blockchain“ sehen oft täuschend echt aus!
Persönliche Daten und Geld werden gefordert als Bedingung für eine Auszahlung
In einem ersten Schritt werden persönlichen Daten wie Ausweise, Informationen über die Höhe bisheriger Investitionen, Bankkontodaten oder Passwörter von den Geschädigten geködert.
In einem zweiten Schritt wird dann die Bezahlung von Gebühren, Liquidationsnachweisen, Steuern, Kautionen etc. vorab verlangt, um das angeblich sichergestellte Geld auszahlen zu können.
„Authority Scam“ ist Form eines Recovery-Scam: Opfer werden erneut betrogen
Bei diesem „Authority Scam“ im Namen einer Aufsichtsbehörde handelt es sich um einen Folgebetrug, in Form eines Recovery Scam.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Geschädigte Anleger, die Geld durch betrügerische Broker verloren haben, geraten oft an vermeintliche „Helfer“, die den Opfern versprechen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Die Betrüger wissen, dass, wer einmal Geld durch Trading Betrug verloren hat, leider meist ein leichtes Opfer ist. Die Betrüger geben sich oft als Aufsichtsbehörde, „Blockchain“- Mitarbeiter, Anwaltskanzlei etc. aus. Sie arbeiten meist mit den ursprünglichen Tätern zusammen und wollen Sie ein zweites Mal betrügen“.
Vorsicht! Öffentliche Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FMA, ESMA kontaktieren Sie niemals von selbst und fordern Sie auf, Geld zu überweisen oder sensible Bankdaten wie PINs und Passwörter bekannt zu geben.
Hier die Warnung der FMA vor der Betrugsmasche „Authority Scam“
Hier die Warnung der BaFin vor ESMA Betrug
Hier die Warnung der ESMA vor ESMA Betrug
Hier haben wir über die gefälschte Seite Kryptomarktaufsicht berichtet
Tipps für Geschädigte von „Authority Scam“:
Sind Sie von einem „Authority Scam“ betroffen, empfehlen wir Ihnen Folgendes:
- Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie von Fremden kontaktiert werden, die Ihr angeblich verlorenes Geld gefunden haben oder zurückholen können: Tätigen Sie auf keinen Fall weitere Einzahlungen!
- Geben Sie niemals private Daten oder Kontonummern von sich preis.
- Kontrollieren Sie die URL, ob diese mit der angeblichen Adresse übereinstimmt.
- Vorsicht bei E-Mail-Adressen, die von einem Gmail- oder GMX-Konto oder einem anderen Freemail-Anbieter stammen – vergleichen Sie die offizielle Emailadresse der Behörde
- Angaben zum Impressum, Logos etc. können gefälscht sein
- Achtung bei Rechtschreibfehlern und Grammatikfehlern
- Melden Sie die Plattform der Finanzmarktaufsicht
- Kontaktieren Sie einen auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Anwalt und lassen Sie am besten durch diesen Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer eines Authority Scam oder eines betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (Kanzlei plan C aktuelle Fälle Online Trading Betrug) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: