Die Welt des Online-Tradings bietet Anlegern großartige Chancen, ist aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Für Laien sind betrügerische Broker von seriösen Trading-Plattformen kaum zu unterscheiden. Nun stehen die angeblichen Trading-Plattformen halder-bay.com und halderbay.com bzw. HalderBay im Zentrum der Ermittlungen der BaFin.
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen HalderBay. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website halder-bay.com – auf die man auch weitergeleitet wird, wenn man die Website halderbay.com aufruft – ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
Auf der Handelsplattform können Anleger angeblich mit Forex, Indizes, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.
Im Impressum der Website halder-bay.com wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Website der bei der BaFin registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft Halder GmbH handelt. Das ist laut Warnung der BaFin falsch. Es liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch vor.
HalderBay wirbt auf seiner angeblichen Trading-Plattform mit den vielsagenden Worten:
„Ihr Tor zu den globalen Märkten
Entdecken Sie eine Welt voller Möglichkeiten mit HalderBay. Handeln Sie Forex, Rohstoffe, Indizes und vieles mehr – alles über eine einzige, benutzerfreundliche Plattform. Unsere globale Reichweite ermöglicht Ihnen den Zugang zu Märkten auf der ganzen Welt und die Diversifizierung Ihres Portfolios wie nie zuvor.“
Keine Erlaubnis der BaFin – Identitätsmissbrauch!
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. HalderBay gibt in seinem Impressum die „BaFin-ID: 10160729“ an, die aber der Kapitalverwaltungsgesellschaft Halder GmbH zuzuordnen ist.
Auch bzgl. der anderen Angaben wie Anschrift, Geschäftsführer etc. liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Halder GmbH vor.
Recherchieren Sie gründlich vor einer Investition im Internet!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Sogar ein Impressum mit den erforderlichen Angaben ist vorhanden und eine angebliche BaFin-Zertifizierung wird genannt. Dies zeigt, dass die Anleger auch einer vermeintlichen Zertifizierung bzw. Erlaubnis durch Aufsichtsbehörden mit Misstrauen begegnen müssen. Ein Identitätsmissbrauch ist für den Anleger nur sehr schwer zu erkennen. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, sehr vorsichtig sein und vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Glauben Sie nicht alles, was auf der vermeintlichen Handelsplattform steht.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit HalderBay haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: