Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Probleme mit Festgeldangeboten im Internet haben.
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter Nexus Capital bzw.„nexuscap.net“, angeblich aus München erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigt heute unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt.
nexuscap.net handelt ohne Erlaubnis der BaFin
Wir haben bereits über die Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Nun ermittelt die BaFin auch gegen die Plattform nexuscap.net.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor den bislang unbekannten Betreiber der Website nexuscap.net. Sie verdächtigt deren Betreiber, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.
Mitarbeiter des Betreibers wenden sich unaufgefordert per E-Mail und Telefon an Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen Festgeldangebote zu unterbreiten.
Die Betreiber der Website nennen eine Geschäftsadresse in München und werben mit ihrer 20-jährigen Erfahrung:
„Unsere Gründungspartner investieren seit rund zwei Jahrzehnten gemeinsam und haben ein breites Spektrum an Investitionen in hochwertige Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Wirtschaftszyklen getätigt.“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Hier zur Warnung der BaFin zu nexuscap.net
Liegt die erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht vor, so ist dies ein eindeutiges Warnzeichen! Es könnte ein Anlagebetrug vorliegen.
Festgeld-Betrug durch nexuscap.net?
Die Anleger, die nun Schwierigkeiten mit nexuscap.net haben, hatten angebliche lukrative Festgeldangebote von Nexus Capital erhalten.
Anleger erhalten nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Auszahlung
Viele Anleger ahnen lange nicht, dass sie Opfer eines Festgeld-Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, schwant ihnen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten.
Warnzeichen: Firma erst gegründet – anonyme Registrierung – Briefkastenadresse?
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu Nexus Capital angestellt: die auf der Webseite genannte Adresse „Theresienhof 1“ in München existiert in der Form nicht, im Theresienhof gibt es unter der Anschrift „Theresienstraße 1“ einen Anbieter virtueller Büros in München. Handelt es sich um eine bloße Briefkastenadresse? Die Domain nexuscap.net wurde zudem erst kürzlich am 7.07.2023 registriert. Hier drängt sich die Frage auf, wie dies mit der behaupteten 20-jährigen Erfahrung zusammenpassen kann. Zudem erfolgte die Registrierung anonym, der Betreiber der Plattform ist nicht bekannt gegeben. Seriöse Betreiber brauchen sich jedoch nicht zu verstecken.
Vorsicht bei Überweisungen in das Ausland
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C rät: „Immer wenn ein Investment auf ein ausländisches Konto gezahlt werden muss, sollte man hellhörig werden. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“
Informieren Sie sich über die Warnzeichen:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Probleme mit nexuscap.net bzw. Nexus Capital haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern. Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld – Betrugs – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: