Zahlreiche Anleger von Online-Trading-Handelsplattformen machen schlechte Erfahrungen mit unseriösen Angeboten. Auch die angebliche Handelsplattform crypto-ex.vip wirft Fragen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte nun am 5.10.2023 vor Angeboten der Crypto-Ex. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website crypto-ex.vip Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Crypto-Ex.vip bewirbt sich auf ihrer Homepage als weltweite erfahrene Tradingplattform, mit vielversprechenden Worten wie etwa „Führendes dezentrales Management im digitalen Bereich“ oder “Ein diversifiziertes Anlageportfolio mit all der Sicherheit, Anonymität und Zuverlässigkeit von Blockchain“ .
Crypto-Ex besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin besitzt crypto-ex.vip aberkeine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man von einer Investition absehen. Es besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit crypto-ex.vip und Ihr Geld nicht zurück erhalten?
Red flags: Kein Impressum, Firma existiert erst seit 2 Monaten und ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit der Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne von crypto-ex.vip haben. Wir haben herausgefunden, dass die Domain „crypto-ex.vip“ erst vor 3 Monaten, am 02.07.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Das Impressum fehlt völlig, es wird lediglich eine Emailadresse angegeben. Es wundert uns daher nicht, dass crypto-ex.vip keine Erlaubnis der BaFin besitzt. Hier steht der Verdacht eines Anlagebetruges im Raum. “
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Opfern eines Trading-Betruges schnell zu handeln:
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit crypto-ex.vip haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: