Die Zahl der Online-Plattformen für Finanzdienstleistungen steigt stetig an. Leider gibt es auch immer mehr schwarze Schafe unter den Online-Trading-Plattformen. Auch die Trading-Plattform stateinvestments.co.uk gibt bei Anlegern und Aufsichtsbehörden gleichermaßen Anlass zur Sorge.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 24.11.2023 vor der Website stateinvestments.co.uk.
Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber tritt unter dem Namen StateInvestments auf. Er nennt keine Rechtsform, auch ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Ebenso fehlt eine vollständige Geschäftsadresse, als Sitz gibt der Betreiber nur London, Vereinigtes Königreich, an. Die Website ist – bis auf die Eigenbezeichnung – laut BaFin vollkommen identisch mit den Websites tradecentrix.net und cmginternal.org, vor denen die BaFin bereits am 23. Oktober 2023 warnte.
Warum ermittelt die BaFin gegen stateinvestments.co.uk?
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. StateInvestments besitzt laut BaFin die notwendige Erlaubnis nicht.
StateInvestments besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Vorsicht! Wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten Sie nicht investieren. Mit großer Wahrscheinlichkeit liegt ein Online-Trading-Betrug bzw. Scam vor.
Bevor Sie im Internet investieren, sollten Sie nachprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Dies können Sie u.a. der Unternehmensdatenbank der BaFin entnehmen.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit StateInvestments bzw. stateinvestments.co.uk und keine Auszahlung erhalten?
Klon-Webseite tradecentrix.net und cmginternal.org?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von stateinvestments.co.uk erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Webseite von StateInvestments nahezu identisch mit den Webseiten tradecentrix.net und cmginternal.org ist, vor denen die BaFin bereits am 23.10.2023 eindringlich gewarnt hatte. Dies ist natürlich ein schlechtes Zeichen. Mutmaßlich handelt es sich um denselben Täterkreis. Die aktuelle Warnung der BaFin überrascht uns nicht. Hier drängt sich der Verdacht eines Anlagebetruges auf.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines betrügerischen Brokers geworden zu sein:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in die Plattform. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.
Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit stateinvestments.co.uk haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: